Man hat sich selbst geschworen, ein Drittel seines Gehaltes zu spenden. Muss man den Schwur erfüllen?
Fatwâ-Nummer: 136198

  • Fatwâ-Datum:31-5-2010
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Frage

Ich habe mir selbst versprochen, ein Drittel von jedem meiner monatlichen Gehälter zu spenden. Jetzt verlockt mich aber der Gedanke, diese Summe zu sparen, um eine gute Summe zu sammeln. Diese möchte ich dann als eine Art Kapital einsetzen, um eine Scheinfirma zu gründen, mich selbst als Angestellter einzustellen und mir dann die Summe selbst auszubezahlen. Ist dies erlaubt?
Möge Allâh euch zum Guten verhelfen!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Nun zur Frage:

 

Wenn du dieses Versprechen in Form eines Eides geleistet hast, oder mit Formulierungen wie "Bei Allâh, ich werde jeden Monat ein Drittel meines Gehaltes spenden!", so musst du es erfüllen, solange du dies kannst. Der Prophet sagte nämlich: "Wer schwört, Allâh zu gehorchen, der soll Ihm gehorchen!" Überliefert von Al-Buchârî und Anderen.

 

Und unter dieser Voraussetzung ist ein Drittel deines Lohnes nun für die Armen bestimmt oder für wen auch immer du zu spenden beabsichtigt hast. Und du darfst dieses Geld für nichts ausgeben, was von deinem Schwur abweicht.

 

Wenn du das genannte Versprechen allerdings stillschweigend mit dir selbst gemacht hast, ohne dabei eine Art Eid auszusprechen, so bist du zu nichts verpflichtet und kannst mit der besagten Summe machen was du möchtest.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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