Vermeiden des Kontakts mit dem Nachbarn, weil man fürchtet, dass er einem schadet Fatwâ-Nummer: 136199
- Fatwâ-Datum:31-5-2010
- Bewertung:
Ich wohne in Deutschland und bin vor einigen Monaten in eine andere Stadt gezogen. Dort habe ich eine palästinensische und eine syrische Schwester kennengelernt und von beiden erfahren, dass meine Nachbarin die mir nächste muslimische Familie ist. Sie sagten mir auch, dass sie Unfrieden zwischen den Schwestern stiftet und rieten mir, mich von ihr fernzuhalten. Sie würde mir viele Probleme bereiten, sogar zwischen meinem Mann und mir. Und ich habe mir die Aussagen der beiden Schwestern von anderen Leuten bestätigen lassen, die mir dies ebenfalls geraten haben. Und ich habe wirklich große Angst davor, sie zu treffen oder auch nur kennenzulernen, und bin ihr schon mehrmals ausgewichen, sogar als ich sie auf der Straße getroffen habe. Allerdings sagt mir mein Inneres, dass unsere Religion uns den Nachbarn ans Herz legt und sie hat mir ja bis jetzt auch nicht geschadet. Was ratet ihr mir? Und sündige ich mit meinem Handeln und dem Ausweichen dieser Frau?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Nun zur Frage:
Es hindert nichts daran, vor dieser Frau, über die gesagt wird, dass sie Unfrieden zwischen den Muslimen stiftet, auf der Hut zu sein und ihre Gesellschaft zu meiden, um sich vor ihr zu schützen. Dies schließt allerdings eine gute Behandlung des Nachbarn, den Kontakt in möglichem Rahmen und das Vermeiden einer ungerechten Behandlung durch Worte oder Taten nicht aus. Genauso sollte man ihn zum Guten ermutigen, vom Schlechten abhalten und ihm guten Rat geben.
Gute Behandlung ist eine Sache und Kontakt und Gesellschaft leisten eine andere. Und unser Rat an dich lautet: Falls sich die Gerüchte über deine Nachbarin bewahrheiten sollten, solltest du deren Gesellschaft meiden, ihr gleichzeitig jedoch ihr Recht an Kontakt, Ratschlägen und gutem Verhalten geben.
Und Allâh weiß es am besten.