Rechtsnorm zur Verpflanzung wegen krankheitsbedingtem Haarausfall Fatwâ-Nummer: 136211
- Fatwâ-Datum:31-5-2010
- Bewertung:
Ich leide am ganzen Körper an Haarausfall. Darf ich mir aus Schönheitsgründen Augenbrauen verpflanzen lassen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn das, an dem Sie leiden, sehr klare, auffällige Hässlichkeit verursacht und die Verpflanzung nicht nur zur Verschönerung geschieht, dann gibt es nichts gegen sie einzuwenden, in dem Maße, das die normale Form wiederherstellt. Dies gehört nicht zur Veränderung der Schöpfung Allâhs, sondern ist eine erlaubte Behandlung einer Krankheit.
Der Beweis dafür ist die Überlieferung von Abû Dawûd, At-Tirmidhî und An-Nasâ`î, die Al-Albânî als authentisch betrachtet hat, dass nämlich die Nase von Arfadscha ibn As`ad in der Schlacht der Eisenhaken abgehackt wurde und er sich eine Nase aus Silber fertigte, die mit der Zeit anlief. Der Prophet erlaubte es ihm, sich eine Nase aus Gold zu fertigen.
Allâh weiß es am besten.