Jemand hat einem etwas anvertraut, wobei er an dessen Eigentumsrecht zweifelt. Soll er es annehmen?
Fatwâ-Nummer: 136240

  • Fatwâ-Datum:31-5-2010
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Frage

Eine Person verlangte von mir, ein vertrauliches Gut bei mir zu hinterlegen, indem er mir als Gegenleistung einen Teil davon gibt. Das Wichtigste ist die Quelle des Geldes. Er erzählte mir eine Geschichte, die ich überhaupt nicht glaube. Die Frage ist nun, ob die Unwissenheit über den Ursprung des Geldes es mir verbietet, damit umzugehen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Offensichtlich ist das, was der Mensch besitzt, auch sein Eigentum. Diese Tatsache kann nur durch Gewissheit oder ein ausreichendes Indiz und nicht nur durch bloßen Zweifel geändert werden. Es ist aber keine Pflicht, nach der Quelle des Besitzes und danach zu suchen, ob er erlaubt oder verboten ist.

 

In Tarh At-Tathrîb steht im Zusammenhang mit der Erklärung des Hadîthes: "Wir verzehren keine Almosen..."

"Elftens: Das Geschenk von dem, der behauptet sein Eigentümer zu sein, wird angenommen, indem man sich nur darauf stützt, dass es in seinem Besitz ist, ohne nach der Wahrheit in der Sache oder danach zu suchen, ob er es wirklich besitzt oder nicht." Zitatende.

 

Wenn du einige Indizien hast, die dich glauben lassen, dass dieses anvertraute Gut nicht Besitz dieser Person, sondern Eigentum einer anderen Person ist, so sollst nach diesen Indizien handeln und eine Verwahrung ablehnen.

 

Im Hadîth steht: "Lasse das, was Zweifel in dir erregt, (begib dich) zu dem, was keinen Zweifel hervorruft!". Überliefert von At-Tirmidhî.

 

Wenn es kein ausreichendes Indiz gibt, das dich daran hindert, und du das Gut gegen ein Entgelt verwahrst, dann soll das Entgelt entweder eine bekannte, bestimmte Summe oder ein bekannter Teil aus dem anvertrauten Gut sein, wenn das Anvertraute gut bekannt ist.

 

Allâh weiß es am besten.

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