Zakât für gesparte Gelder Fatwâ-Nummer: 136243
- Fatwâ-Datum:31-5-2010
- Bewertung:
Eine geschiedene Frau hat einen Geldbetrag, den sie für die Zukunft spart. Soll sie davon Zakât entrichten?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Von dem von dieser geschiedenen Frau gesparten Geld soll Zakât entrichtet werden, wenn ein Jahr ab dessen Erreichen des Mindestbetrags verstrichen ist. Dem Grund des Sparens kommt keine Geltung zu.
Der Mindestbetrag von heutigen Banknoten ist das, was fünfundachtzig Gramm Gold entspricht. Der zu entrichtende Betrag davon ist ein Vierzigstel.
Allâh weiß es am besten.