Grund für die Bezeichnung „Umra Al-Qadâ“ Fatwâ-Nummer: 136407
- Fatwâ-Datum:6-2-2022
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Meine Frage dreht sich um den Grund für die Bezeichnung „Umra Al-Qadâ.“
Der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) unterzeichnete im Jahr des Friedensabkommens von Al-Hudaibîya ein Abkommen mit den ungläubigen Mekkanern, das besagt, dass er und seine Gefährten im darauffolgenden Jahr zur Verrichtung der Umra zurückkommen dürfen. Der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ordnete seinen Gefährten an, die Opfertiere zu schlachten, da sie (an der Verrichtung der Umra) gehindert worden waren. Er selbst begann damit, worauf die Prophetengefährten es ihm gleichmachten. Der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) kam im darauffolgenden Jahr zurück, betrat Mekka und verrichtete die Umra.
1. Warum wird diese Umra „Umra Al-Qadâ“ genannt, obwohl sie eine neue Umra war und der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und seine Gefährten sich aus dem Weihezustand der Umra im Jahr zuvor gelöst hatten?
2. Kann man eine Umra grundsätzlich nachholen?
3. Der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verrichtete keine eigenständige Umra, sondern vielmehr eine Umra in Kombination mit dem Qirân-Haddsch. Warum wird sie dann als „Umra Al-Qadâ“ bezeichnet?
4. Falls diese Äußerungen Fehler enthalten, bitte ich um Richtigstellung. Ferner bitte ich um Erläuterung, warum sie „Umra Al-Qadâ“ genannt wurde und ob der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) eine weitere Umra zusätzlich zu seiner Umra verrichtete, die er in Kombination mit seinem Haddsch vollzog.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Umra des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), die nach (dem Abkommen von) Al-Hudaibiyya erfolgte, wird laut den Biografen als „Umra Al-Qadâ`“ (ausgehandelte Umra) oder „Umra Al-Qadiyya“ (Umra der Aushandlung) bezeichnet, weil er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) mit den Quraisch darüber verhandelt hatte.
Al-Hâfiz schreibt in Fath Al-Bârî: „Sie wird als „Umra Al-Qadâ“ bezeichnet, weil er mit den Quraisch darüber verhandelt hatte, und nicht, weil sie ein Ersatz für die Umra war, von der er abgehalten worden war. Diese wurde nämlich nicht ungültig, so dass sie hätte nachgeholt werden müssen! Vielmehr handelte es sich dabei um eine vollständige Umra. Daher beziffert man die Anzahl der Umra des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) auf vier.“
Gemäß dem Konsensus der Gelehrten muss eine Umra nur nachgeholt werden, sofern sie ungültig ist.
Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verrichtete entsprechend der korrekten Gelehrtenmeinung viermal die Umra, und zwar drei davon im Monat Dhu Al-Qa’da und die vierte beim Abschieds-Haddsch.
Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verrichtete den Haddsch nicht in Kombination mit einer Umra (den sogenannten Qirân-Haddsch). Vielmehr verrichtete er im Jahr zehn (nach der Auswanderung) den Pflicht-Haddsch für sich allein. Dabei verrichtete er – wie bereits erwähnt – die Umra.
Und Allâh weiß es am besten!