Was muss eine betagte Person tun, die weder fasten noch speisen kann? Fatwâ-Nummer: 138575
- Fatwâ-Datum:2-8-2010
- Bewertung:
Mein Vater ist ein alter, kranker Mann, der weder fasten noch Bedürftige speisen kann. Auch wir sind in einer Situation, die uns die Speisung eines Bedürftigen nicht erlaubt. Darf ich nun für meinen Vater fasten?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Zunächst bitten wir Allâh, deinen Vater von allen Krankheiten zu heilen!
Wisse, dass derjenige, der des Fastens ununterbrochen nicht mächtig ist, dazu verpflichtet ist, für jeden Tag einen Bedürftigen zu speisen, und zwar einen Mudd (zwei Handvoll, ca 750 g Getreide) der Grundnahrungsmittel. Denn Allâh, der Erhabene, sagt: "Und denjenigen, die es nur unter größten Schwierigkeiten zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt." (Sûra 2:184)
Sollte er auch der Speisung nicht mächtig sein, so entfällt für ihn jede Pflicht.
Ibn Qudâma sagt in Al-Mughnî: "Sollte er auch der Speisung nicht fähig sein, so obliegt ihm nichts und Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag."
Sollte es deinem Vater später finanziell besser gehen, so ist die Buße für ihn verpflichtend.
Dass du für deinen Vater fastest, ist jedoch nicht gestattet, denn jede Seele haftet für das, was sie erworben hat. Das Fasten für jemand anderen ist islâmisch nur in Bezug auf einen Verstorbenen gestattet.
Und Allâh weiß es am besten.