Ohne Grund im Ramadân nicht gefastet und das Nachholen Jahre aufgeschoben Fatwâ-Nummer: 138780
- Fatwâ-Datum:5-8-2010
- Bewertung:
Im Alter von 15 und 17 Jahren unterließ ich das Fasten drei Tage ohne einen Grund. Dank sei Allâh, dass ich nun mit 21 Jahren den rechten Weg beschreite. Wie muss ich diese Tage nachholen? Muss ich sie nur nachholen oder auch zusätzlich Arme speisen? Ich habe bereits zwei Tage gefastet. Was mache ich hinsichtlich der Absicht, zumal ich die Absicht für drei Tage gefasst habe?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Wenn die Bedingungen für das Fasten gegeben sind (Reife, Vollbesitz der geistigen Kräfte, Sesshaftigkeit Gesundheit) und man trotzdem absichtlich das Fasten unterlässt, muss man zwei Dinge vollbringen: Diese große Sünde bereuen und die verpassten Tage nachholen. Wenn man das Nachholen der Tage bis zum nächsten Ramadân hinausschiebt, muss man für jeden nicht gefasteten Tag einen Armen speisen, außer wenn man nicht wusste, dass man durch das Hinausschieben der verpassten Tage diese Armen speisen muss. Es ist erwünscht, diese Speisung der Verrichtung des Fastens an diesen Tagen folgen zu lassen (d.h. nach dem Fasten), aber es ist einem auch erlaubt diese Speisung am Ende des Nachholens der verpassten Tage zu entrichten oder auch davor.
Deswegen muss der Fragende nach Beendigung der Tage drei Arme speisen.
Und Allâh weiß es am besten.