Das Nachholen des Fastens für eine Person, die vor Ramadân-Ende verstarb Fatwâ-Nummer: 138792
- Fatwâ-Datum:5-8-2010
- Bewertung:
Mein Vater starb am 18. Ramadân, den er auch fastend beendete. Somit verbleiben 12 Tage. Muss ich diese Tage für ihn nachholen und kann ich die Absicht verbinden, also seine Tage nachholen und gleichzeitig die sechs Tage im Schawwâl fasten? Die übrigen Tage für meinen Vater würde ich danach weiterfasten. Danke!
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Soweit wir deine Frage verstanden haben, fragst du nach dem Nachholen der Fastentage, die dein Vater nicht mehr erlebt hat, weil er verstarb. Wenn dem so ist, dann sollst du wissen – möge Allâh dich segnen – dass dein Vater diese Tage gar nicht fasten musste, weil er ja vor deren Eintreffen verstarb. Der Verstorbene ist laut dem Konsens aller Gelehrten zu nichts verpflichtet. Übrigens ist es nicht erlaubt, verpasste Fastentage des Ramadân nachzuholen und gleichzeitig zu beabsichtigen, sechs Tage im Schawwâl zu fasten.
Und Allâh weiß es am besten.