Kann man die drei weißen Tage (13., 14. und 15. eines jeden Monats des islâmischen Mondkalenders) mit den sechs freiwilligen Fastentagen im Schawwâl kombinieren?
Fatwâ-Nummer: 138873

  • Fatwâ-Datum:8-8-2010
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Frage

Es ist bekannt, dass man im freiwilligen Gebet mehrere Absichten fassen darf wie z.B. das Gebet zur Begrüßung der Moschee, die zwei Rak´a nach dem Wudû (Gebetswaschung), die zwei Rak´a vor dem Morgengebet usw.
Gilt dies auch beim Fasten, das heißt wenn ich die sechs Tage im Schawwâl faste und zur gleichen Zeit die drei weißen Tage eintreffen und ich somit sechs Tage faste, aber drei davon mit einer gemischten Absicht (drei Tage von den weißen Tagen)?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Du bekommst, so Allâh will, die Belohnung für das Fasten der sechs Tage im Schawwâl und das Fasten der drei weißen Tage, wenn du die sechs Tage im Schawwâl fastest und zur gleichen Zeit die drei weißen Tage eintreffen.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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