Worin liegt die Weisheit, dass man 60 Tage für einen Tag nachfasten muss?
Fatwâ-Nummer: 138885

  • Fatwâ-Datum:8-8-2010
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Frage

Warum legte Allâh fest, dass man für das Abbrechen des Fastens 60 Tage nachzufasten hat?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Zu allererst muss man erwähnen, dass man nur 60 Tage nachzufasten hat, wenn man im Ramadân absichtlich und bewusst Geschlechtsverkehr vollzieht. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Man darf diese Sühne nur in Form von Essen entrichten, falls man nicht in der Lage ist 60 Tage zu fasten.

 

Allâh legt nur solche Dinge fest, die weitreichende Weisheit besitzen und Wohl bringen. Einige dieser Weisheiten kennen wir und andere sind uns verborgen. Nichtsdestoweniger ergeben wir uns Allâhs Gesetzen und nehmen diese mit Liebe und Demut an. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man nach der Weisheit einer bestimmten Sache im Islâm fragt, ohne sich gegen die Gesetze des Islâm aufzulehnen. Zur Weisheit kann gehören, dass dadurch derjenige abgeschreckt wird, der einen schwachen Glauben besitzt und verbotene Sachen begehen möchte. Er wird somit davon zurückgehalten, damit er diese Tat nicht wieder begeht. Es kann auch zur Weisheit gehören, dass durch diese Sühne die Sünden des Muslims wegen dieser Tat getilgt werden.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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