Ist das Fasten ungültig, wenn man onaniert und vergessen hat, dass man fastet? Fatwâ-Nummer: 138907
- Fatwâ-Datum:8-8-2010
- Bewertung:
In diesem Ramadân nahm ich die Suhûrmahlzeit vor dem Morgengebet ein und danach kamen mir schlechte Gedanken, worauf ich onanierte und der Gebetsruf ertönte, was ich jedoch vergaß, und nach der Tat erinnerte ich mich, dass zum Morgengebet gerufen wurde. Muss ich diesen Tag nachholen und auch eine Sühne entrichten? Ich vergaß, dass der Gebetsruf erfolgte und dass ich somit diese Tat unterlassen muss.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Das Onanieren ist im Islâm verboten und bricht das Fasten. Falls diese Tat nach dem Ruf zum Morgengebet geschah und du wusstest, dass es verboten war und dies aber trotzdem bewusst tatest, musst du diesen Tag nachholen. Falls du es aber vergessen hattest, ist dein Fasten gültig. Falls du aber zur Sicherheit diesen Tag nachholst, wäre dies gewiss besser.
Du sollst Allâh fürchten und diese schlechte und verbotene Gewohnheit unterlassen, sei es nun im Ramadân oder außerhalb des Ramadân. Jedoch sind Verbot und Sünde im Ramadân noch schwerwiegender, da es sich ja um einen heiligen Monat handelt. Die Sünde wird also gewaltiger, wenn es sich um eine heilige Zeit oder einen heiligen Platz handelt. Dazu kommen noch die Schäden, die aus dieser Gewohnheit entstehen.
Als Sühne für diese Tat musst du aufrichtig und reumütig zu Allâh zurückkehren und dabei drei Sachen verwirklichen:
1. Das Unterlassen der Sünde.
2. Die feste Absicht, diese Tat in Zukunft nicht mehr zu auszuführen.
3. Reue für die begangene Gräueltat.
Und Allâh weiß es am besten.