Muss man die Zakât Al-Fitr auch für die Frau bezahlen, mit der man einen Heiratsvertrag geschlossen, aber noch keinen Geschlechtsverkehr durchgeführt hat
Fatwâ-Nummer: 139078

  • Fatwâ-Datum:10-8-2010
  • Bewertung:

Frage

Darf man für seine Frau, mit der man einen Heiratsvertrag geschlossen, aber noch keinen Geschlechtsverkehr durchgeführt hat und mit der man noch nicht zusammenwohnt, Zakât Al-Fitr entrichten? Danke!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Die Frage ist nicht deutlich. Wenn du aber meinst, ob man die Zakât Al-Fitr für seine Frau entrichten muss, mit der man nicht zusammen wohnt und nur ein Heiratsvertrag vorliegt, so sollst du wissen, dass dies keine Pflicht für dich ist, solange ihr noch nicht zusammen geschlafen habt.

 

Im Werk „Al-Mudawwana“ des Gelehrten Mâlik steht:

„Jeder Vater muss für seine Tochter Zakât Al-Fitr entrichten, bis sie mit ihrem Mann schläft. Tut sie dies, muss er die Zakât Al-Fitr nicht mehr für sie entrichten. Wenn er jedoch zum Verkehr mit ihr von ihr eingeladen wird und dies ablehnt, muss er die Zakât Al-Fitr trotzdem übernehmen. Der Mann wird durch die Heirat verpflichtet, die Frau zu versorgen und somit auch Zakât Al-Fitr für sie zu entrichten."

 

Es ist zwar keine Pflicht für den Ehemann, der noch nicht mit ihr schlief, jedoch darf er sie freiwillig entrichten, indem sie ihn damit beauftragt oder dem zustimmt. Jedoch soll man zuerst denjenigen um Erlaubnis bitten, der für sie sorgt (z.B. den Vater) um der Meinungsverschiedenheit der Gelehrten bei diesem Thema zu entgehen, selbst wenn es gültig ist, ohne dessen Zustimmung die Zakât Al-Fitr freiwillig für die Frau zu entrichten, wie es An-Nawawî sagte.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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