Ist Geschlechtsverkehr in den letzten zehn Nächten des Ramadân erlaubt? Fatwâ-Nummer: 139147
- Fatwâ-Datum:11-8-2010
- Bewertung:
Darf der Mann seiner Frau in den letzten zehn Nächten des Ramadân beischlafen, oder verliert er dadurch etwas von der Belohnung oder verstößt er vielleicht gegen die Sunna?
Ich bitte um schnelle Antwort, möge Allâh es euch mit dem Besten vergelten!
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Es ist nicht verboten, mit seiner Frau in den letzten zehn Nächten des Ramadân geschlechtlich zu verkehren, denn Allâh sagt:
"Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben; sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid. Allâh weiß, dass ihr euch selbst betrogen habt, und da hat Er eure Reue angenommen und euch verziehen. Von jetzt an verkehrt mit ihnen und trachtet nach dem, was Allâh für euch bestimmt hat, und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht! Und verkehrt nicht mit ihnen, während ihr euch an die Gebetsstätten zurückgezogen habt! Dies sind Allâhs Grenzen, so kommt ihnen nicht zu nahe! So macht Allâh den Menschen Seine Zeichen klar, auf dass sie gottesfürchtig werden mögen." (Sûra 2:187)
Dies schmälert nichts an der Belohnung des Fastens oder des freiwilligen Nachtgebets. Jedoch ist es vollkommener, der Sunna des Propheten zu folgen, und er pflegte sich in den letzten zehn Tagen in die Moschee zurückzuziehen. Wer dies nicht tut, hat keine Sünde zu befürchten, jedoch entgeht ihm ein Teil der Belohnung (durch das Unterlassen der Sunna und der Anbetungshandlungen beim Zurückziehen in die Moschee). Unter den Gefährten des Propheten gab es einige, die sich in die Moschee zurückzogen und einige, die dies nicht taten. Keine der beiden Gruppen kritisierte die andere.
Und Allâh weiß es am besten.