Darf ein Pilger im Monat Dhû Al-Hiddscha freiwillig fasten? Fatwâ-Nummer: 139201
- Fatwâ-Datum:12-8-2010
- Bewertung:
Darf ein Pilger fasten, während er pilgert?
Alles Lob gebührt Allâh dem Herrn aller Welten und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auch seiner Familie und seinen Gefährten sein!
Und nun zur Frage:
In den Tagen von Dhû Al-Hiddscha sowie davor darf ein Pilger freiwillig fasten, es ist sogar erwünscht freiwillig zu fasten, wie an anderen Tagen auch, außer am Tag von ´Arafat, da es Sunna für den Pilger ist, diesen Tag nicht zu fasten.
Der Imâm As-Schâfi'î meinte in seinem Werk Al-Umm: "Ich bevorzuge diese Tage zu fasten, außer jedoch für den Pilger, bei ihm bevorzuge ich, dass er den Tag von ´Arafat nicht fastet, da er Pilger, Opferbringender und Reisender ist. Und weil der Prophet während des Haddsch das Fasten unterließ. Somit stärkt man sich für die Bittgebete, und die Bittgebete am Tag von ´Arafat sind die besten überhaupt."
Was das Fasten des zehnten Tages angeht, so ist es jedem verboten, ob Pilger oder Nichtpilger, ihn zu fasten.
Fasten muss ein Pilger nur, wenn er kein Opfertier zum Schlachten findet. Er ist dann verpflichtet, drei Tage während des Haddsch zu fasten, da Allâh sagt: "Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage während der Haddsch fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt." (Sûra 2:196)
Viele Rechtsgelehrte erlauben diesem dann, die drei Tage am 11., 12., und am 13. Dhû Al-Hiddscha zu fasten. Wer jedoch zum Fasten nicht verpflichtet ist, darf diese Tage nicht fasten.
Allâh weiß es am besten.