Ist das Fasten ungültig, wenn man an etwas Schlechtes denkt und deswegen Flüssigkeit entweicht?
Fatwâ-Nummer: 139219

  • Fatwâ-Datum:12-8-2010
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Frage

Mein Ehemann ist nicht bei mir und manchmal kommt es vor, dass ich mir vorstelle, wie wir beide zusammen schlafen. Leider kommt dies auch in diesem heiligen Monat Ramadân vor. Es kommt nicht zum eigentlichen Verkehr, jedoch weiß ich nicht, welche Flüssigkeiten die Ganzkörperwaschung erforderlich machen und bei welchen man nur die Gebetswaschung vollziehen muss. Deswegen weiß ich auch nicht, ob mein Fasten gültig ist oder nicht.

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Wir raten dir, dich nicht in diese Einflüsterungen zu vertiefen und diese zurückzudrängen. Zu den Gründen des Erfolgs gehört es, dass man seine Gedankengänge kontrolliert und an jene Sachen denkt, die einem im Diesseits und im Jenseits Nutzen bringen. Dein Fasten wird nicht durch Ausscheidungen nichtig, die auf Grund dieser Gedanken entstehen, sei es nun Madhî (Präejakulat) oder von Wadî (dicke Flüssigkeit nach dem Uringang).

 

Der Beweis dafür ist der Hadîth von Abû Huraira , der überlieferte, dass der Prophet sagte: „Allâh sieht meinetwegen über das hinweg, über was meine Gemeinschaft selbst spricht, solange sie  dies nicht in Tat oder Wort umsetzen.“ Berichtet von Al-Buchârî und Muslim.

 

Diese Flüssigkeit nach diesen Gedanken ist Madhî und man muss danach die Gebetswaschung vollziehen, während die Ganzkörperwaschung nur bei der Ejakulation bei Mann oder Frau fällig wird.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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