Ist das Fasten gültig, wenn man etwas Essen während des Schlafes aufstößt und dies dann wieder schluckt? Fatwâ-Nummer: 139223
- Fatwâ-Datum:12-8-2010
- Bewertung:
Eines Tages im Ramadân wachte ich auf und verspürte einen sauren Geschmack im Mund, der vom Magen kommen musste. Jedoch weiß ich nicht, ob etwas von dieser Flüssigkeit wieder in den Magen zurückging. Als ich aufstand, spülte ich meinen Mund mit Wasser aus, worauf sich der Geschmack entfernte. Was muss ich jetzt machen, soll ich den Tag wiederholen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Es gehört zur Gnade Allâhs, dass er Seine Ihn anbetend Dienenden nicht für das belangt, was nicht in ihrer Hand liegt. Er sagt: "Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag." (Sûra 2:286)
Der Schlafende ist nicht bei Sinneskraft und hat keinen Einfluss auf seine Taten, deswegen ist er gemäß der Übereinstimmung der Gelehrten nicht zu tadeln. Der Prophet sagte: „Das Niederschreiben der Handlungen wurde von drei Personen ausgesetzt: Vom Schlafenden bis er aufwacht, vom Kind, bis es seine Reife erreicht und vom Geistesgestörten, bis er wieder im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.“ Überliefert von Abû Dâwûd mit einer authentischen Überlieferungskette.
Deswegen hast du keine Sünde zu befürchten und du musst diesen Tag auch nicht nachholen, wenn etwas im Schlaf von deinem Magen hochkam und wieder verschluckt wurde.
Und Allâh weiß es am besten.