Die Beurteilung des Fastens desjenigen, der seine Frau nachts liebkost, und sich danach nicht rituell wäscht
Fatwâ-Nummer: 139306

  • Fatwâ-Datum:15-8-2010
  • Bewertung:

Frage

Nachts im Ramadân, und zwar nach dem Fastenbrechen, kam es dazu, dass ich meine Frau liebkoste. Ist das Fasten (in diesem Zustand) erlaubt? Was sagt die Scharî'a dazu?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh dem Herrn aller Welten und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auch seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Solange die Liebkosung von keinem Samenerguss begleitet war, braucht man sich nicht rituell zu waschen. Die obligatorische Waschung muss nur verrichtet werden, wenn sich die Geschlechtsorgane treffen oder eine Ejakulation eintritt. Ein Vorspiel an sich bedingt noch keine obligatorische Waschung. Das Fasten desjenigen, der sich in einem Zustand der rituellen Unreinheit befindet, ist jedoch auch gültig. Jemand, der morgens in diesem Zustand aufwacht, dessen Fasten ist gültig, er muss die rituelle Waschung jedoch für das Gebet verrichten, da das Gebet ohne diese ungültig ist.

 

Allâh weiß es am besten.

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