Ist derjenige, der im Ramadân nicht fastet, dazu verpflichtet, die Zakât Al-Fitr (die Pflichtabgabe nach dem Ramadân) zu entrichten?
Fatwâ-Nummer: 139314

  • Fatwâ-Datum:15-8-2010
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Frage

Ich bin eine Mutter marokkanischer Herkunft und lebe im nichtmuslimischen Ausland, ich habe drei Söhne: der älteste ist 19 Jahre alt, der jüngste 13. Doch sie fasten nicht. Bin ich dennoch dazu verpflichtet, für sie die Zakât Al-Fitr zu entrichten?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh dem Herrn aller Welten und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auch seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Du solltest dich als allererstes aufs äußerste darum bemühen, deine Kinder dazu zu ermutigen zu fasten und es ihnen zu befehlen. Das Fasten zu vernachlässigen ist für jene, die die Geschlechtsreife erreicht haben, eine der größten Sünden überhaupt. Wer von ihnen die Pupertät schon erreicht hat und trotzdem absichtlich nicht gefastet hat, muss alle nicht gefasteten Monate nachholen und sich darum bemühen, reumütig zu Allâh zurückzukehren.

 

Was die Zakât Al-Fitr anbelangt, so muss sie, wenn deine Kinder Vermögen besitzen, auch von ihrem Vermögen entrichtet werden. Solltest du jedoch für sie finanziell aufkommen, musst du sie für deine Kinder entrichten. Du musst sie gemäß der Vorschriften entrichten, selbst wenn sie nicht fasten. Das Fasten zu vernachlässigen ist zwar eine gewaltige Sünde, hebt die Verpflichtung zur Entrichtung dieser Zakât aber nicht auf. Die Zakât Al-Fitr ist eine Individualpflicht, die der Prophet jedem Muslim auferlegte. Solange deine Kinder Muslime sind, müssen sie dieser Pflicht folgen.  

 

Allâh weiß es am besten.

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