Das Vergessen der Absicht beim Wudû
Fatwâ-Nummer: 139359

  • Fatwâ-Datum:10-3-2021
  • Bewertung:

Frage

Wie ist es zu beurteilen, wenn jemand beim Wudû die Absicht (Niyya) vergisst? Muss er das Wudû immer wiederholen? Was ist, wenn er jedes Mal die Absicht fasst und nur dieses eine Mal sie unabsichtlich vergessen hat?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn es in der Frage darum geht, dass jemand das konkrete Aussprechen der Niyya vergessen hat, so hat dies keine negativen Auswirkungen. Das Aussprechen der Absicht ist nach vielen Gelehrten keine Vorschrift, da in dieser Hinsicht nichts vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) oder von seinen Gefährten überliefert worden ist. Ibn Taimiyya (Allâh erbarme sich seiner) hat diese Meinung bevorzugt, da sie die stärkere ist. Die Gelehrten, die davon ausgehen, dass das Aussprechen der Niyya zulässig ist, haben dies jedenfalls nicht zu einer Bedingung gemacht.

 

In „Ar-Raud“ heißt es: „Der Ort der Niyya ist das Herz. Diese auszusprechen ist keine Bedingung.“ Es gilt sogar, dass im Falle des Artikulierens einer gegenteiligen Aussage, die nicht der Absicht im Herzen entspricht, nur das gilt, was man im Herzen hat. Das Herz ist der eigentliche Ort der Absicht. An-Nâwawî sagte: „Falls jemand mit seiner Zunge sagt: ‚Ich beabsichtige (mich zu waschen), um mich abzukühlen‘, er jedoch gleichzeitig im Herzen die Absicht hat, sich von der Ibâda-Untauglichkeit (Hadath) zu befreien – oder auch wenn es genau umgekehrt ist, so gilt ohne Meinungsverschiedenheit nur das, was im Herzen ist.“

 

Wenn mit der Frage jedoch gemeint ist, dass jemand genau diese Absicht im Herzen vergessen hat, so ist das eher ein abwegiger Fall. Es ähnelt mehr einer Art von Einflüsterung, da die Niyya der Entschluss im Herzen ist, die beabsichtigte Handlung auszuführen. Es ist kaum vorstellbar, dass eine solche Person die Handlungen des Wudûs in der vorgesehenen Weise ausführt, ohne dabei die Absicht zur Gebetswaschung zu haben.

 

As-Schaich Al-Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) schreibt in seinem Kommentar zu den 40 Hadîthen des Imâm An-Nawawî: „Hier kann man sich des Wortes des Propheten ‚Die Taten gelten nur nach ihren Absichten‘ bedienen. Denn es gibt keine Tat ohne eine entsprechende Absicht. Kein Mensch mit gesundem Verstand und Entscheidungsfähigkeit kann eine Handlung ohne Niyya ausführen. Einige Gelehrte sagten sogar: „Hätte Allâh eine Handlung ohne Absicht vorgeschrieben, so wäre das eine Überforderung.“ Dieser Gedanke widerlegt auch die Handlung der von Einflüsterungen Geplagten. Diese wiederholen mehrmals ihre Handlungen und ihnen redet der Schaitan ein, dass sie nicht die passende Absicht gehabt hätten. Solchen Personen sagen wir: ‚Nein, es ist gar nicht möglich, dass ihr ohne Absicht handelt. Legt euch keine Schwierigkeiten auf und trennt euch von diesen Einflüsterungen.‘“

 

Nehmen wir an, dass so etwas tatsächlich passiert und jemand Wudû ohne die passende Absicht ausführt oder dass er die Absicht zur Abkühlung o. ä. hatte, so ist dies kein gültiges Pflicht-Wudû. Die Niyya gehört zu den Bedingungen der Gültigkeit des Wudûs oder zu ihren Pflichtteilen (nach der Mehrheit der Gelehrten), im Gegensatz zur Auffassung von Abû Hanîfa (Allâh erbarme sich seiner). Grundlage in dieser Angelegenheit ist das Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Die Taten werden nur nach ihren Absichten beurteilt“ (Al-Buchârî, Muslim).

 

Nimmt man an, dass eine solche Person die Niyya zum Wudû vergessen hat, so ist sie verpflichtet, diese Waschung zu wiederholen. Nach der Meinung der Mehrheit der Gelehrten muss sie auch das Gebet wiederholen – im Widerspruch zu Schaich Al-Islâm Ibn Taimiyya: Dieser betrachtete die Wiederholung als nicht verpflichtend, wenn jemand etwas von den Bedingungen oder den unerlässlichen Säulen des Gebets aus Unwissenheit ausgelassen hat, es sei denn, er befindet sich noch in der jeweiligen Gebetszeit. Und es ist Pflicht, jedes Gebet mit ihnen zu verrichten.

 

Und Allâh weiß es am besten!n

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