Essen und Trinken, nachdem man Absicht zum Fasten gefasst hat: Hat dies Einfluss auf die Gültigkeit des Fastens? Fatwâ-Nummer: 141231
- Fatwâ-Datum:5-7-2012
- Bewertung:
Im Monat Ramadân habe ich nach dem Sahûr, nachdem wir also gegessen und getrunken hatten, die Absicht zum Fasten gesprochen; danach habe ich vor dem Ruf zum Morgengebet gegessen, oder genauer gesagt getrunken. Hat es einen Einfluss auf mein Fasten oder nicht?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Zuerst wollen wir darauf hinweisen, dass es dir genügt, die Absicht in deinem Herzen zu fassen; es ist nicht erlaubt, sie zu sprechen, weil die Absicht eine Tat des Herzens ist. Einige Gelehrten sind der Meinung, dass es bei jedem aufeinanderfolgenden Fasten reicht, die Absicht einmal in der Nacht zum ersten Fastentag zu fassen. Es ist aber besser, die Absicht jede Nacht zu fassen, um der Meinungsverschiedenheit fernzubleiben, da einige Gelehrten dies für notwendig halten.
In Bezug auf deine Frage lautet die Antwort wie folgt: Allâh der Erhabene hat dem Fastenden gestattet, bis zum Erscheinen des Morgenlichts zu essen und zu trinken. Allâh der Erhabene sagt: „... und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet!“ (Sûra 2:187). Der Prophet sagte: „Der Unterschied zwischen unserem Fasten und dem Fasten der Schriftbesitzer liegt in der Mahlzeit vor der Morgendämmerung.“ (Überliefert von Muslim).
Die Gelehrten halten es für erwünscht, gemäß der festgelegten Sunna den Sahûr zu verzögern.
Dementsprechend wird dir klar, dass es nichts ausmacht, nach der gefassten Absicht zum Fasten zu essen und zu trinken.
Daher ist dein Fasten gültig, und das Essen oder Trinken nach der gefassten Absicht zum Fasten haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Fastens.
Und Allâh weiß es am besten!