Die zu berücksichtigende Ebenbürtigkeit bei der Heirat ist die Religion Fatwâ-Nummer: 14218
- Fatwâ-Datum:19-3-2019
- Bewertung:
Ich bin eine religiöse Person. Ich möchte ein Mädchen aus einem anderen Dorf heiraten, aber sie (ihre Eltern) möchten ihre Töchter nur mit ihren Cousins verheiraten. Wenn etwas anderes geschieht, gilt diese Heirat als eine Schande für ihren Vater und ihre Brüder. Einer ihrer Brüder hat mich gewarnt, obwohl meine Absicht rein ist und ich sie heiraten möchte. Das Seltsame ist, dass dieser Stamm damit angibt, zu den Edlen und Nachkommen des Gesandten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu gehören. Was soll ich tun?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die zu berücksichtigende Eignung bei der Heirat ist die Religion. Der Stamm, das Land oder die Abstammung bleiben dabei unberücksichtigt.
Wenn die Frau von ihrem Sachwalter daran gehindert wird, eine für sie geeignete Person zu heiraten, kann sie sich an ein islâmisches Gericht wenden. Dies ist aber nicht dein Recht, es sei denn, sie beauftragt dich damit, dass du dich für sie an das Gericht wendest.
Allerdings raten wir dir, dies nicht zu tun, um Probleme und Streitigkeiten zu vermeiden. Suche dir gegen ihren Vater und ihre Brüder jemanden zur Unterstützung, von dem du denkst, dass er die Fähigkeit dazu hat, sie zu überzeugen! Wenn das nicht funktioniert, dann suche dir ein anderes Mädchen! Möglicherweise ist dies besser für dich.
Und Allâh weiß es am besten!