Wann man sich freitags in der Moschee nach vorne drängeln darf
Fatwâ-Nummer: 15150

  • Fatwâ-Datum:10-1-2017
  • Bewertung:

Frage

Darf man sich während der Freitagsansprache nach vorne drängeln, falls es hinten keine Plätze mehr gibt?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es ist verpönt, sich am Freitag [in der Moschee] nach vorne zu drängeln, nur in einigen Fällen ist es erlaubt und nicht verpönt:

 

Erstens: Für den Freitags-Imâm, falls er keinen anderen Weg zur Kanzel findet.

Zweitens: Für denjenigen, der seinen Platz wegen einer Notwendigkeit verlässt und dann zurückkehrt.

Drittens: Wenn man nach vorne will, um eine Lücke zu füllen.

Viertens: Wenn man keinen Sitzplatz findet, wie es in der Frage der Fall ist.

 

Und Allâh weiß es am besten!

 

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