Bindung mit einem Mädchen, das seine Jungfräulichkeit auf Grund einer Vergewaltigung verloren hat… ist ein Schutz für dieses Mädchen
Fatwâ-Nummer: 15162

  • Fatwâ-Datum:13-3-2019
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Frage

Ich bin ein jugendlicher Muslim und habe ein muslimisches Mädchen mit der Absicht zur Heirat kennengelernt. Allerdings hat sie mir offen gesagt, dass sie ihre Jungfräulichkeit in Folge einer Vergewaltigung durch ihren nahestehenden Onkel verloren hat. Dies veranlasste mich dazu, den Gedanken an eine Heirat mit ihr zu überdenken. Was raten Sie mir, verehrter Scheich?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn man sich der Wahrhaftigkeit dieses Mädchens gewiss ist, dann ist es tadelsfrei, sich mit ihm zu verbinden. Dies ist sogar gewiss ein Schutz für das Mädchen. Seine Offenheit damit dir gegenüber lässt seine Ehrlichkeit erkennen. Vor allem, da es ihren Onkel erwähnte. Wenn es eine Lügnerin wäre, dann wäre es sehr unwahrscheinlich, dass es ihren Onkel erwähnt. Und es wäre möglich gewesen, mit einer anderen Ausrede zu kommen, wie beispielsweise die Nötigung durch einen anderen Mann oder dass es ihre Jungfräulichkeit durch einen Sprung oder einen Sturz verloren hat oder Ähnliches. Und generell kennst du den Zustand des Mädchens sowie dessen Wahrhaftigkeit und Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, besser.

 

Wir weisen dich noch darauf hin, dass es Frauen und Männern nicht erlaubt ist, sich vor der Ehe zu verbinden und Beziehungen zu führen!    

 

Und Allâh weiß es am besten!

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