Frage
Es besteht kein Zweifel daran, dass es zahlreiche Situationen gibt, die die Entschlossenheit unseres geehrten Gesandten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sowie seine Bedachtsamkeit auf ausgezeichneten Umgang mit seiner Familie zeigen. Zu diesen Situationen zählt Folgendes:
1. Wenn er den Gebetsruf hörte, verließ er umgehend seine Familie und machte sich auf den Weg zur Moschee, als würde er seine Familie überhaupt nicht kennen.
2. Er vollzog die von Allâh festgelegten Strafen, selbst wenn die Angelegenheit einen seiner Verwandten betraf, ja selbst wenn es seine eigene Tochter Fâtima gewesen wäre. Möge Allâh sie ehren!
Wie lautet Ihre Meinung über jemanden, der diese Situationen als Beleg für seine Strenge und Entschlossenheit beschreibt?
Antwort
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der erste und der zweite Punkt, sprich dass sich der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) umgehend nach Vernehmen des Gebetsrufs zum Gebet begab und bei der Umsetzung der von Allâh dem Erhabenen festgelegten Strafen keinen Menschen bevorzugte, zählen zu seiner vollkommenen demütigen Ehrfurcht gegenüber Allâh, zu seinem Wissen über Ihn und zu seiner Furcht vor Ihm. Dies ist ein Ergebnis seiner Verehrung seines Herrn und seiner Verherrlichung der von Ihm festgelegten Strafen und Riten. Demnach ist es unbedenklich, den Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) als streng und entschlossen bei der Umsetzung der Anordnungen Allâhs des Majestätischen und Höchsten zu beschreiben. Allerdings war er trotz seiner Entschlossenheit und Ernsthaftigkeit weder schroff noch hartherzig. Vielmehr war er großmütig, sanft, geduldig und barmherzig.
Allâh der Hocherhabene sagt: „… wärst du aber schroff und hartherzig, so würden sie wahrlich rings um dich auseinandergelaufen …“ (Sûra 3:159).
Abû Abdullâh Al-Dschadalî berichtete: „Ich fragte Âischa nach dem Charakter des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Da sagte sie: ‚Er war weder schamlos noch unanständig noch schrie er auf den Märkten. Er vergalt die schlechte Tat nicht mit einer schlechten, vielmehr verzieh er und war nachsichtig ...“ (At-Tirmidhî). Er sagte: Dieser Hadith ist hasan bis authentisch.
Im Sahîh-Werk Al-Buchârîs ist von Atâ ibn Yasâr überliefert: „Ich traf Abdullâh ibn Amr ibn Al-Âs und sagte: ‚Berichte mir von einer Eigenschaft des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in der Thora!‘ Er sagte: ‚Aber ja! Bei Allâh! Er ist wahrhaftig mit einigen seiner Eigenschaften im Qurân beschrieben: O Prophet, Wir haben dich gesandt als Zeugen, als Verkünder froher Botschaft und als Warner – und als Schützer der des Schreibens und Lesens Unkundigen. Du bist Mein anbetend Dienender und Gesandter. Ich nannte dich den (auf Allâh) Vertrauenden. Er ist weder schroff noch hartherzig noch schreit er auf den Märkten. Er vergilt die schlechte Tat nicht mit einer schlechten, vielmehr verzeiht er und vergibt. Allâh lässt ihn nicht sterben, bevor er die Gemeinschaft der Krummen aufrichtet, indem sie nämlich sagen: <Es gibt keine Gottheit außer Allâh!>, womit er die Augen der Blinden, die Ohren der Tauben und die verhüllten Herzen öffnet.‘“
Und Allâh weiß es am besten!