Selbstbewunderung ist eine Falle des Satans
Fatwâ-Nummer: 15383

  • Fatwâ-Datum:13-3-2019
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Frage

As-Salâm alaikum wa Rahmatullâhi wa Barakâtuh!
Ich bin ein im Westen lebender Jugendlicher, der die Religion praktiziert. Der Lobpreis gebührt Allâh! Allerdings arbeite ich an derselben Universität, an der ich studiere. Dort bin ich gemeinsam mit einem Mädchen, das mir viele Fragen im Bereich Computer stellt, in einem Computerlabor beschäftigt. Ich sitze gemeinsam mit ihr am selben Gerät, jedoch berühre ich Frauen nicht. Allâh gebührt der Lobpreis! Ich sitze in großem Abstand zu ihr. Ist es mir erlaubt, sie zu unterweisen? Bitte nehmen sie zur Kenntnis, dass das Computerlabor ein offener Raum ist und sich viele Studenten darin befinden! Es ist kein verdeckter Ort, dieses Mädchen ist eine Christin - keine Muslimin - und ich würde niemals daran denken, irgendetwas Verbotenes mit ihr zu tun. Ich unterweise sie lediglich.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Usâma ibn Zaid berichtete, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) vor der Versuchung der Frauen warnte, indem er sagte: „Ich habe nach mir keine Versuchung hinterlassen, die den Männern schädlicher wäre, als die Frauen!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.) Der Muslim sollte deshalb nicht eitel und überzeugt von sich sein, da dies ihm das Sprechen mit Frauen und das Sitzen in deren Nähe verschönert! Darin liegt gewiss eine Versuchung, ganz gleich ob man sie in diesem Augenblick spürt oder nicht. Der Mann ist so veranlagt, dass er die Frau und deren Gesellschaft liebt. Wenn noch hinzukommt, dass sie mit ihm redet und neben ihm sitzt, und dies wiederholt und ständig geschieht, dann bleibt er äußerst selten unbeeinflusst. Wie kann er sich schützen, wenn die Angelegenheit über den ersten unerwarteten Blick hinausgeht, zumal diese Frau eine Christin ist, die sich nicht islâmisch kleidet?

Deine Aussage, dass du nicht daran denkst, irgendetwas Verbotenes mit ihr zu tun, ist ungenau. Verbotenes ist gewiss nicht nur auf die abscheuliche Untat (außerehelicher Geschlechtsverkehr) begrenzt. Vielmehr zählen dazu der Blick, die Berührung und der Genuss beim Zuhören. Dies sind Formen des außerehelichen Geschlechtsverkehrs, wie es der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die Unzucht des Auges ist der Blick und die Unzucht der Zunge ist das Sprechen und die Seele wünscht und begehrt und die Geschlechtsteile bewahrheiten dies oder erklären es für eine Lüge.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.)

Beeile dich, diese Beziehung zu beenden und nimm dich vor der Versuchung in Acht! Möge Allâh uns und euch vor der Versuchung und den Schlechtigkeiten bewahren!

 

Und Allâh weiß es am besten!

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