Es gibt nichts dagegen einzuwenden, dass man während des Ihrâm-Zustandes einem anderen die Haare rasiert Fatwâ-Nummer: 15570
- Fatwâ-Datum:1-8-2017
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Beim Hadsch im vorletzten Jahr habe ich meinem Vater die Haare rasiert, bevor ich aus dem Ihrâm-Zustand ausgetreten war. Ist daran etwas auszusetzen?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage: Wenn man mit den rituellen Handlungen der Umra oder des Hadsch fertig ist, dann gibt es nach der übereinstimmenden Meinung der vier Rechtsschulen nichts dagegen einzuwenden, dass man sich gegenseitig die Haare rasiert. Es ist nach der Meinung der Gelehrtenmehrheit auch demjenigen sich noch im Ihrâm Befindlichen, der noch nicht mit den rituellen Handlungen fertig ist, erlaubt, denjenigen, die aus dem Ihrâm-Zustand schon ausgetreten sind, die Haare zu rasieren. Diese Gelehrten argumentieren damit, dass das Rasieren dieser Haare vom Ihrâm her nicht verboten ist und daher nicht untersagt werden darf. Dafür braucht man keine Sühneleistung zu erbringen. Und Allâh weiß es am besten!