Wer die Aura einer Frau entblößt hat … darf er sie heiraten? Fatwâ-Nummer: 15799
- Fatwâ-Datum:20-2-2017
- Bewertung:
Wie beurteilt der Islâm, dass jemand die Aura (die zu bedeckenden Körperteile) der Frau und ihre Scheide entblößt? Darf er sie heiraten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Diese Tat ist zweifellos verboten und abscheulich. Wer dies getan hat, muss sich Allâh dem Erhabenen aufrichtig reuig zuwenden und häufig für das, was er getan hat, um Vergebung bitten und es bereuen.
An der Heirat dieser Frau hindert nichts. Denn diese Tat, selbst wenn sie verboten ist, verbietet nicht die Ehe.
Und Allâh weiß es am besten!