Wenn ein Muslim eine Sünde begeht, so darf er niemanden darüber informieren. Fatwâ-Nummer: 158715
- Fatwâ-Datum:14-6-2011
- Bewertung:
selam aleykum wr. wb., Darf man über seine Sünden sprechen, wenn man diese bereut und dadurch einen Ratschlag zum Wegkommen von dieser Sünde erhofft? Spielt es dabei eine Rolle wie ich die Sünden veröffentliche? (Bspw. ob ich dem anderem Gegenüberstehe, einer Person die mich nicht kennt eine E-Mail schreibe oder sie anrufe) Kann ich bitte, nach Möglichkeit, in der Antwort auch Beweise aus Quran und Sunna oder Aussagen von Sahabi und großen Gelehrten zu dem Them ahaben? Barakallahu feekum.
Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn ein Muslim eine Sünde begeht, so darf er niemanden darüber informieren. Schließlich hat Allâh seine Sünde verborgen, warum also sollte er diese aufdecken. Außerdem gilt grundsätzlich, dass es verboten ist mit einer Sünde zu prahlen. In einer Überlieferung im Sahîh-Werk des Al-Buchârî sagt Sâlim ibn ´Abdullâh: „Ich hörte Abû Huraira sagen: „Ich hörte den Propheten sagen: „Meiner gesamten Nation wird es wohl ergehen außer den Prahlern. Zum Prahlen gehört, dass jemand nachts etwas (eine Sünde) begeht, danach am Morgen aufsteht wo Allâh seine Tat verborgen hat, er jedoch zu jemanden sagt: „Du, ich habe gestern das und das gemacht.“ Nachdem Allâh nachts seine Tat verbarg, deckt er sie am Morgen auf.“
Wenn man jedoch eine vertrauenswürdige und weise Person über eine begangene Sünde informiert, weil man dadurch für sich einen Nutzen erhofft und nicht mit der Absicht zu prahlen, dann ist dies zulässig. In diesem Fall wäre guter Rat und Du´a für den Sünder angebracht, so dass er nicht mehr diese Sünde begeht.
An-Nawawî sagte: „Wenn man eine Sünde begeht ist es verpönt, mit anderen darüber zu sprechen. Vielmehr muss man diese Sünde umgehend unterlassen, aufrichtige Reue zeigen und den Entschluss fassen, diese Sünde nie wieder zu begehen. Wenn man jedoch seinen Scheich (Lehrer für Islam-Angelegenheiten) fragt oder jemanden von dem man eine weise Rechtleitung zum Loskommen von dieser Sünde erhofft, oder der guten Rat geben kann wie man sich künftig vor dieser Sünde schützen kann, so ist dies wünschenswert. Es ist nur dann verpönt, wenn es keinen Nutzen hat, jemanden über eine begangene Sünde zu informieren.“
Al-Ghazâlî sagte: „Das verpönte Informieren über eine Sünde ist, wenn man dies mit der Absicht der Prahlerei und des Scherzens macht. Tut man dies jedoch mit der Absicht nach einem Ausweg zu fragen und um das Rechtsurteil zu erfahren, so ist es nicht verpönt. Als Beispiel hierfür eignet sich das Ereignis des Gefährten, der an einem Ramadantag seiner Frau beischlief. Als er daraufhin den Propheten diesbezüglich fragte tadelte ihn der Prophet deswegen nicht.“
Vermeide solche Fragen immer in der ersten Person zu formulieren. Formuliere sie stattdessen immer so, dass nicht ersichtlich wird, dass du es bist der eine bestimmte Sünde begangen hast indem du beispielsweise sagst: „Jemand hat gesagt…“ oder „Wenn man dies oder jenes tut…“.
Was jedoch die verschiedenen in deiner Frage erwähnten Medien anbetrifft, so muss man selber entscheiden inwiefern man der anderen Person vertrauen, und sie aufgrund dessen entweder per Email, per Telefon oder direkt ansprechen kann.
Und Allâh weiß es am besten!