Die beste Form des Gedenkens Allâhs im Rukû ist dreimal „Subhâna Rabbiyya al-Adhîm“ zu sprechen. Fatwâ-Nummer: 159255
- Fatwâ-Datum:20-6-2011
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Salamu Alaykum wa Rahmatullahi wa Barakatuh! ich hätte da gerne mal eine frage bzgl. Adhkaar im Ruku: Ich bin von Madhab MALIKI: Ich habe gelesen, dass Unser Prophet verschiedene Arten von Gedenken an Allah und Duas gemacht hat, wie z.b. 1: Subhana Rabbiy al-Adhim 3mal, oder 2: subhanaka l-llahumma wa bihamdika l-llahumma- r rfirlii dies sagte er oft gemäß dem Befehldes Quran:"bezieht sich auf die Aussage Allahs: "lobpreise deinen Herren und bitte Ihn um Vergebung! Er ist wahrlich Der, Der die Reue annimmt"(Nasr 110:3).
Meine frage lautet kann ich auch Punkt 2: im Ruku sagen oder muss ich erst 3mal Punkt1 sagen? Ich hatte es so gelernt das man Punkt1: 3 mal sagen sollte im Ruku. Oder kann ich beides sagen? Ich hatte gelesen man sollte nichts kombinieren sondern nur eins sagen. Muss man Punkt 2 nur sagen wenn man solch eine Ayat im Koran liest oder nicht? Ich hoffe Ihr könnt mir da inschaalah weiter helfen. Ich danke euch für eure Antwort schon mal im vorraus. Salamu Alaykum
Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die beste Form des Gedenkens Allâhs im Rukû ist dreimal „Subhâna Rabbiyya al-Adhîm“ zu sprechen. Darauf folgt das Gedenken mit allem, was der Prophet, möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, im Rukû zu sagen pflegte. So ist es durchaus erlaubt zu sagen: „Subhânaka Allâhumma Rabbanâ wa bihamdika Allâhumma ighfir lî.“ In den Sahîh-Werken von Al-Buchârî und Muslim wird von `Âischa, möge Allâh mit ihr zufrieden sein, überliefert, dass sie sagte: „Der Prophet, möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, pflegte in seinem Rukû und Sudschûd vermehrt „Subhânaka Allâhumma Rabbanâ wa bihamdika Allâhumma ighfir lî“ zu sagen.“
Das Sprechen mehrerer verschiedener Formen des Gedenkens ist ebenfalls erlaubt, da dies der Sunna des Propheten, möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, entspricht. In Muslims Sahîh-Werk wird von `Âischa überliefert, dass sie sagte: „Der Prophet, möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, pflegte in seinem Rukû und Sudschûd „Subbûhun Quddûsun Rabbu Al-Malâikati wa Ar-Rûh“ zu sagen.“
Ebenfalls berichtet An-Nasâi von Muhammad ibn Maslama, dass der Prophet, möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, in seinen freiwilligen Gebeten im Rukû zu sagen pflegte: „Allâhumma laka raka´tu, wa bika âmantu, wa ´alaika tawakkaltu, Anta Rabbî, chascha´a sam´î wa basarî wa lahmî wa damî wa muchî wa ´asabî Lillâhi Rabbi Al-´Âlamin.“
An-Nasâi berichtet über Aûf ibn Mâlik, dass er sagte: „Ich betete mit dem Propheten, möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, und als er den Rukû verrichtete, blieb er so lange im Rukû als ob er Sûra Al-Baqara rezitiert hätte, und er sagte währenddessen „Subhâna Dhi Al-Dschabarûti wa Al-Malakûti wa Al-Kibriyâi wa Al-´Âdhama.“
Was deine Frage angeht, ob man „Subhânaka Allâhumma Rabbanâ wa bihamdika Allâhumma ighfir lî“ nur dann sagt, wenn man im Gebet Sûra An-Nasr rezitiert hat, so trifft dies nicht zu, da es in der Überlieferung Âischas im Sahîh-Werk von Al-Buchârî und Muslim heißt: „Der Prophet, möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, pflegte in seinem Rukû´ und Sudschûd vermehrt „Subhânaka Allâhumma Rabbanâ wa bihamdika Allâhumma ighfir lî“ zu sagen.“
Und Allâh weiß es am besten!