Niemand darf eine bestimmte Stelle in der Moschee für sich beanspruchen Fatwâ-Nummer: 16137
- Fatwâ-Datum:15-2-2017
- Bewertung:
Darf man einen Platz in der ersten Reihe in der Moschee belegen und dann für mehr als eine Stunde die Moschee verlassen?
Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Scheich des Islâm Ibn Taimiya () wurde (in Al-Fatâwâ, Bd. 2, S. 193) nach demjenigen gefragt, der eine Stelle in der Moschee durch ein Stück Teppich oder Ähnliches reserviert, ob dies harâm sei. Er wurde auch gefragt, ob es unerwünscht sei, dass man ohne Erlaubnis darauf beten darf. Er (möge Allah sich seiner erbarmen) antwortete wie folgt: „Es steht niemandem zu, irgendeine Stelle in der Moschee für sich zu beanspruchen, weder durch einen Teppich, den er vor seiner Ankunft in der Moschee ausbreiten lässt, noch durch irgendetwas Ähnliches. Es steht jedoch niemand anderem zu, ohne seine Erlaubnis darauf zu beten. Man darf ihn [den ausgebreiteten Teppich] jedoch nach der korrekteren der beiden Meinungen der Gelehrten entfernen und dann an dieser Stelle beten.“
An einer anderen Stelle sagte Ibn Taimiya (): „Wer als Erster an einer Stelle der Moschee Platz nimmt, um dort den Qurân zu rezitieren, Allâhs zu gedenken, Wissen zu erwerben, sich zurückzuziehen oder Ähnliches, hat mehr Anrecht darauf, bis er fertig ist, und niemand darf ihn von seinem Platz vertreiben, da der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) es verbot, dass man einen Menschen von dessen Platz vertreibt. Man soll jedoch Platz machen und Raum schaffen. Wenn seine rituelle Gebetswaschung ungültig wird und er die rituelle Waschung durchführt und zurückkommt, dann hat er Anspruch auf seinen Platz, denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hatte es so gehandhabt und gesagt: Wenn jemand seinen Platz verlässt und wieder zurückkommt, dann hat er mehr Anrecht darauf.“
An einer anderen Stelle sagte Ibn Taimiya (): „Niemand darf etwas ausbreiten und den Platz für sich reservieren und den anderen vorenthalten, während er abwesend ist; denn dies ist widerrechtliche Inbesitznahme dieser Stelle und eine Abhaltung der Muslime vom Gebet, das Allâh der Erhabene vorschrieb. Die Sunna sieht vor, dass man sich selbst den Platz nimmt; wer sich indes den Platz durch einen Teppich im Voraus reserviert, der begeht damit Unrecht, wenn er davon nicht ablässt. Diese Teppiche soll man wegnehmen und diese Plätze den Menschen zur Verfügung stellen. Dazu kommt noch, dass das Belegen der Moschee im Grunde genommen eine unerlaubte Neuerung in der Religion darstellt, insbesondere in der Moschee des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Als Abdurrahmân ibn Mahdî aus dem Irak kam und in der Moschee einen Teppich ausbreitete, ließ ihn Mâlik ibn Anas zur Strafe einsperren. Als man ihn danach fragte, erklärte er, dass es eine unerlaubte Neuerung in der Religion darstellt, deren Übeltäter bestraft werden soll, so etwas in dieser Moschee zu tun.
Die Menschen sollen denjenigen tadeln, der dies tut, und ihn davon abhalten. Dies gilt vor allem für die Verantwortlichen für die Moschee, sie müssen nämlich diese Teppiche [die zur Platzreservierung ausgebreitet werden] entfernen, und wenn diese Übeltäter damit bestraft werden, dass sie ihre Teppiche spenden müssen, dann wäre es ein gerechtfertigtes Urteil.“
Der Scheich des Islâm Ibn Taimiya hatte damit vollkommen Recht.
Und Allâh weiß es am besten!