Die ermächtigte Stelle hat das Recht dazu, die Schulden zu tilgen Fatwâ-Nummer: 16268
- Fatwâ-Datum:24-12-2014
- Bewertung:
Ich lebe in Amerika und habe viele Schulden bei einigen Krankenhäusern und Universitäten. Es gab Zeiten, da hatte ich Geld, um einen Teil dieser Schulden rechtzeitig zu bezahlen. Allerdings war ich im Zahlen nachlässig und dachte mir manchmal, es sind Nichtmuslime und ich sollte ihnen nicht zahlen. Jetzt hat mir Allâh – gelobt sei Er – einen Weg zu Seiner Versorgung geöffnet und ich bin in der Lage, diese Schulden zu bezahlen. Ein Gelehrter dieses Landes sagte mir, ich müsse alle Schulden bezahlen. Als ich ging, um die Schulden zu zahlen, erfuhr ich, dass einige aufgrund der langen Zeitdauer getilgt wurden und ich nichts zu zahlen bräuchte. Was soll ich nun tun? Ich möchte am Tag der Abrechnung nicht nach diesen Schulden gefragt werden. Soll ich ihnen das Geld geben, obwohl sie mir gesagt haben, dass es getilgt wurde? Oder soll ich dieses Geld an die Muslime spenden?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn in diesen Organisationen ein Gesetz existiert, das die Tilgung der Schulden nach einer Zeit bestimmt und die Gläubiger mit diesem Gesetz einverstanden sind, dann bist du nicht dazu verpflichtet, diese Schulden zu bezahlen, weil die Gläubiger es dir erlassen haben.
Wenn es allerdings lediglich ein Angestellter war, der dir die Schulden erlassen hat, die Ordner der alten Rechnungen weg sind, oder ein anderer ähnlicher Grund vorliegt, dann obliegen dir diese Schulden noch und du musst versuchen, sie an die Gläubiger zu entrichten und ihnen deutlich machen, dass es Schulden sind, die dir obliegen und die du aus Geldnot verspätet gezahlt hast. Wen sie es dir daraufhin erlassen, bist du schuldenfrei.
Und Allâh weiß es am besten!