Keine Schlachtung eines Opfertieres für eine andere Person ohne deren Erlaubnis Fatwâ-Nummer: 165333
- Fatwâ-Datum:13-10-2011
- Bewertung:
Ich arbeite als Angestellte und meine Mutter bezieht die Pension meines verstorbenen Vaters Allah erbarme sich seiner. Sie besitzt zudem einen Geldbetrag, den mein Vater für sie hinterlassen hat. Jemand meiner Geschwister hat diesen Betrag unter dem Vorwand an sich genommen, jemand meiner Geschwister könnte es ausgeben. Meine Mutter ist aber nicht damit einverstanden. Ich habe nun von der Rente einen relativ geringen Betrag angesammelt, um für sie, meinen Vater und für mich sowie im Namen meiner Geschwister zu schlachten. Meine Geschwister sind allerdings nicht damit einverstanden, weil sie sich von der Religion so weit entfernt haben, dass sie teilweise nicht einmal das rituelle Gebet verrichten.
Darf ich ohne Wissen meiner Geschwister mit dem von der Rente angesparten Geld für meine Eltern schlachten?
Ich möchte anmerken, dass meine Mutter sehr vergesslich ist; sie ist bereits achtzig Jahre alt. Manchmal möchte sie ein Opfertier schlachten und oft sagt sie auch, dass sie es nicht möchte.
Ich bitte um Ihre Hilfe, möge Allâh Ihnen beistehen!
Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Solange eure Mutter Geld besitzt, mit dem sie ein Opfertier schlachten kann, ist diese Schlachtung für sie eine oft praktizierte Sunna. Ihr dürft das Schlachtopfer nicht ohne Einverständnis eurer Mutter kaufen. Wenn euch eure Mutter den Kauf eines Schlachtopfers erlaubt, dürft ihr es kaufen und für sie schlachten.
Der Unwillen eurer Geschwister spielt dabei keine Rolle, solange eure Mutter zurechnungsfähig ist und ihr das Schlachten eines Opfertieres nicht schadet. Vielmehr ist es eine der Handlungen, die die höchste Belohnung Allâhs erwarten lassen. Außerdem hat sie bereits ein Alter erreicht, in dem man ein gutes Ende erwartet. Ihr müsst euren Geschwistern, die das rituelle Gebet unterlassen, aufrichtigen Rat erteilen und sie an Allâh den Allmächtigen erinnern.
Ihr solltet immer darauf bedacht sein, zum Vorteil eurer Mutter zu handeln, solange dies mit Allâhs Gesetz übereinstimmt. Dabei solltet ihr vor allem ihre Vorteile für das Jenseits in den Vordergrund stellen und darauf achten, dass sie so viel wie nur möglich an Belohnung sammelt.
Wir bitten Allâh für sie und für uns um ein gutes Ende.
Für euren Vater dürft ihr vom Geld eurer Mutter nur nach deren Zustimmung schlachten, solange sie, wie bereits erwähnt, zurechnungsfähig ist.
Und Allâh weiß es am besten.