Opfern eines Schlachttieres ist erwünschte Sunna Fatwâ-Nummer: 165351
- Fatwâ-Datum:13-10-2011
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Ich traf jemanden, der mir Folgendes erzählte: Ein Scheich habe ihm gesagt, dass derjenige, der einmal ein Opfertier geschlachtet hat, von diesem Zeitpunkt an jedes Jahr ein Opfertier schlachten müsse. Wenn er dies nicht tue, würde er damit eine Sünde begehen. Dieser Scheich sagte ihm zudem, dass er im Namen seines Vaters für jedes Jahr, in dem dieser nicht geschlachtet hat, schlachten müsse. Sein Vater hat übrigens aus finanziellen Gründen seit fünf Jahren nicht geschlachtet.
Ich bitte Sie in dieser Angelegenheit um Hilfe.
Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Gedanke, dass man sich durch Verrichtung einer Sunna dazu verpflichtet, diese Sunna sein ganzes Leben zu vollziehen, beruht auf reiner Unwissenheit. Beispielhafte Aussagen, dass derjenige, der einmal die sechs Tage von Schawwâl gefastet hat, sie immer fasten müsse oder dass derjenige, der einmal ein Schlachttier geopfert hat, jedes Jahr ein Schlachttier opfern müsse, basieren auf keiner Grundlage. Die einmalige Verrichtung einer Sunna wird bei keinem Gelehrten zu einer verpflichtenden Handlung. Die Anhänger der hanafîtischen Rechtsschule – der Gelehrte Ibn Taimiya neigt dem ebenfalls zu –, die das jährliche Schlachten eines Opfertieres als verpflichtend ansehen, beziehen dies nur auf die Person, die dazu in der Lage ist.
Die meisten Gelehrten, und dies ist auch die ausschlaggebende Meinung, sind der Überzeugung, dass das Schlachten eines Opfertieres eine oft praktizierte Sunna ist. Dieser Meinung waren auch fast alle Gefährten. Abû Bakr und Umar haben es widerwillig unterlassen, damit die Menschen es nicht als verpflichtend ansehen. Ibn Hazm erwähnte sechs Gefährten, die kein Opfertier schlachteten.
Die Hadîthe, die das Schlachten eines Opfertieres als verpflichtend erklären, sind alle nicht authentisch. Zusammengefasst ist die Aussage dieses Scheiches eindeutig falsch. Wer zum Schlachten in der Lage ist, dem ist es empfohlen. Wenn er dies also einmal tut, wird es ihm nicht gleich zur ständigen Pflicht.
Die Aussage dieses Scheiches, der Mann müsse im Namen seines Vaters schlachten, weil dieser fünf Jahre lang nicht in der Lage dazu war, ist eine noch schwerwiegendere Falschaussage. Wenn der finanziell schwache Vater schon nicht zum Schlachten verpflichtet war, wie kann dann sein Sohn dafür in die Pflicht genommen werden? Allâh sagt: „Jede Seele ist verantwortlich gebunden an das, was sie erwirbt.“ (Sûra 74:38.)
Dies gilt schon, wenn man das Schlachten eines Opfertieres als verpflichtend ansehen würde. Wie kann diese Aussage dann erst stimmen, wenn man richtigerweise nicht von dieser Verpflichtung ausgeht?
Und Allâh weiß es am besten.