Eine Frau hat für ihren Bruder bei der Kreditaufnahme gebürgt. Darf sie nun trotzdem den Haddsch vollziehen?
Fatwâ-Nummer: 165385

  • Fatwâ-Datum:13-10-2011
  • Bewertung:

Frage

So Allâh will, möchten mein Mann und ich im nächsten Jahr den Haddsch vollziehen. Den von mir finanzierten Haddsch werden er im Namen seines Vaters und ich für mich persönlich verrichten. Allerdings habe ich meinem Bruder dabei geholfen, einen Kredit für den Erwerb einer Wohnung aufzunehmen.
Im Zuge dessen habe ich meinen Namen mit in den Kredit schreiben lassen, weil seine finanzielle Lage den Bedingungen der hiesigen Banken nach nicht ausreichend ist. In Wirklichkeit habe ich aber nichts mit dem Kredit zu tun, er ist der allein Verantwortliche und er ist der Besitzer der Wohnung. Ich bin also nicht verschuldet, sondern mein Bruder ist es, der im Kredit steht. Meine Frage lautet: Gibt es einen schariatischen Grund, der mich an der Verrichtung des Haddsch hindert?

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn du den Haddsch noch nicht verrichtet hast und dazu in der Lage bist, musst du den Haddsch verrichten. Es gibt keinen schariatischen Grund, der dich daran hindert. Aus der Frage haben wir verstanden, dass du bei der Bank für deinen Bruder gebürgt hast. Dies hindert dich jedoch weder an der Verrichtung des Haddsch noch an irgendeiner Reise, solange dein Bruder nicht im Verzug ist und die Schulden sofort bezahlt werden müssen. Dann hätte die Bank ein Recht darauf, dich an der Ausreise zu hindern. Die Gelehrten sagen, dass der Gläubiger den Schuldner oder dessen Bürgen oder beide zusammen an der Ausreise hindern kann, wenn sie beide zusammen verreisen wollen. So steht es im Werk Kaschfu-l-Qinâ.

 

Allerdings solltest du wissen, liebe Schwester, dass du nicht für deinen Bruder bürgen darfst, wenn dieser Kredit zinsbehaftet ist. Damit unterstützt du ihn nämlich beim Begehen einer Sünde. Allâh der Erhabene sagt: „Und arbeitet zusammen in frommer Güte und demütiger Ehrfurcht gegenüber Allâh und arbeitet nicht zusammen in Sünde und feindseligem Verhalten und seid demütig in Ehrfurcht gegenüber Allâh! Wahrhaftig, Allâh ist streng im Bestrafen!“ (Sûra 5:2).

 

Und Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs