Das Zusammenfassen des Abend- und Nachtgebetes in Muzdalifa und Verweilung dort Fatwâ-Nummer: 165389
- Fatwâ-Datum:13-10-2011
- Bewertung:
Durch die Gnade Allâhs des Erhabenen konnte ich dieses Jahr den Haddsch vollziehen.
Auf dem Weg von Arafa nach Minâ legten wir das Abend- und Nachtgebet zusammen und beteten es gekürzt. Erst als wir die Ortssschilder von Muzdalifa sahen, wurde uns klar, dass wir uns noch nicht in Muzdalifa befunden hatten.
Daraufhin riet uns einer der Anwesenden, das Gebet zu wiederholen. Wir wiederholten es und verließen danach Muzdalifa. War das falsch?
Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Euer Abend- und Nachtgebet, das ihr vor dem Eintreffen in Muzdalifa gebetet habt, war gültig und wird, so Allâh will, belohnt. Ihr hättet es nicht wiederholt zu verrichten brauchen, weil seine Verrichtung in Muzdalifa eine Sunna und keine verpflichtende Handlung darstellt.
Ihr habt gegen die Sunna gehandelt, da ihr nicht bis zum Morgen in Muzdalifa verblieben seid. Wenn ihr Muzdalifa in der ersten Hälfte der Nacht verlassen habt, muss jeder von euch gemäß den meisten Gelehrten ein Opfertier als Sühne schlachten. Den Rechtsschulen des Imâm As-Schâfi'î und Ahmad ibn Hanbal nach darf man Muzdalifa nicht vor Beginn der zweiten Hälfte der Nacht verlassen. Dieser Meinung sind auch wir. Wenn ihr Muzdalifa in der zweiten Hälfte der Nacht verlassen habt, so müsst ihr keine Sühne leisten.
Und Allâh weiß es am besten.