Wer soll die Kosten des Haddsch für einen Verstorbenen tragen? Fatwâ-Nummer: 165483
- Fatwâ-Datum:16-10-2011
- Bewertung:
Letztes Jahr starb mein Vater, ohne den Haddsch durchgeführt haben zu können. Und da er vor seinem Tod die Reisekosten schon aufgebracht hatte, beauftragten wir unseren Onkel damit, für unseren verstorbenen Vater den Haddsch vorzunehmen.
Meine Frage: Was sollen wir ihm nun zahlen, damit sein Haddsch für unseren Vater gültig sein wird? Vor seinem Tod kam unser Vater übrigens für alle Kosten der Reise sowie die des Opfertieres auf.
Nachdem unser Onkel von der Pilgerfahrt heimgekehrt war, forderte er uns nun aber zur Zahlung aller Reisekosten auf, und zwar von Anfang bis Ende: Die Gebühr der Passbeantragung, Freimarken, Fotokopien, Nahverkehr und Ernährung, obwohl wir ihm vor dessen Fahrt mit ausreichenden Lebensunterhaltungskosten ausstatteten, von der Unterhaltung abgesehen, die ihm das Hotel anbot, und sogar die Kosten der Reinigung seiner Ihrâm-Kleidung. An seiner Stelle wäre unser Vater übrigens mit Ausgaben sparsamer umgegangen.
Ich bitte um eure Antwort!
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Geschöpfe! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Allâh erbarme Sich deines Vaters! Die Rechtsgelehrten sind der Meinung, dass für denjenigen gepilgert werden sollte, der zu dessen Lebzeiten den Haddsch nicht verrichtete, obwohl er dazu in der Lage war. Die Haddsch-Kosten sollten von dessen Erbe gedeckt werden. An-Nawawî meinte: "Wer stirbt, ohne zu pilgern, obwohl er dazu in der Lage war, für den sollte gepilgert werden, und zwar von dessen Erbe.“
Finden die Erben niemanden, der für deren Verstorbenen um Allâhs Belohnung willen pilgert, dann sollen sie jemanden suchen, der dazu bereit ist, gegen einen angemessenen Lohn für ihn zu pilgern. Für diesen ist es erlaubt, dafür Geld zu bekommen, dass er für einen Anderen den Haddsch vornimmt. So meinen Mâlik und As-Schafi'î, was wir unsererseits richtig finden. Um die Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich dieser Frage zu vermeiden, empfiehlt es sich für ihn, diesen Haddsch um Allâhs Belohnung willen zu verrichten. Die Reisekosten solltet ihr selbstverständlich tragen. Sogar falls er euch dazu auffordert, für ihn einen angemessenen Lohn zu zahlen, seid ihr dazu verpflichtet, seiner Aufforderung nachzukommen. Und da ihr es seid, die ihn darum baten, für euren Vater den Haddsch zu unternehmen, solltet ihr dessen Behauptungen für glaubwürdig halten, vor allem in Bezug auf die Reisekosten. Er ist nämlich ein Gutes Tuender, dem geglaubt werden sollte, zumal Allâh sagt: "Gegen die Gutes Tuenden gibt es keinen Weg) - Allâh ist Allvergebend, allbarmherzig.“ (Sûra 9:91)
Die Kosten der Passbeantragung, des Visums, des Nahverkehrs, der Reinigung seiner Ihrâm-Kleidung sowie sonstige Kosten solltet ihr ihm unbestritten von der Hinterlassenschaft eures Vaters bezahlen. Das Gleiche gilt auch für die Kosten seiner Ernährung, auch wenn er sich mit der des Hotels nicht begnügt, denn es könnte wohl sein, dass ihm diese Ernährung nicht ausreicht. Dass euer Vater an seiner Stelle mit seinen Ausgaben sparsamer umgegangen wäre, sollte kein Anlass dafür sein, eurem Onkel dessen Recht streitig zu machen, zumal er von euch keinen Lohn dafür verlangte, dass er für euren Vater pilgerte.
Unser Ratschlag lautet also: Fürchtet Allâh und gesteht eurem Onkel dessen Recht zu, und zwar aus freiem Willen. Ihr solltet euch gegenüber eurem Onkel doch toleranter zeigen. Bittet Allâh darum, dass er sich eures Vaters erbarmt und dass er den Haddsch annimmt, den euer Onkel für ihn verrichtete. Rechtlich gesehen ist euer Vater von der Verpflichtung zum Haddsch befreit ist, wenn dieser von eurem Onkel verrichtete Haddsch gültig ist. Es bleibt nur, dass ihr euch von der Verpflichtung befreit, eurem Onkel dessen Recht zuzugestehen.
Allâh weiß es am besten.