Fragen zum Haddsch an Stelle eines Verstorbenen Fatwâ-Nummer: 166565
- Fatwâ-Datum:3-11-2011
- Bewertung:
Ist es möglich, dass ich in diesem Jahr an Stelle eines verstorbenen Freundes, der den Haddsch nicht vollzogen hat, den Haddsch von meinem eigenen Geld durchführe? Denn ich will dessen für diesen Zweck gesparte Vermögen für einen dessen Verwandten oder dessen Ehefrau lassen, von der ich weiß, dass sie den Haddsch an seiner Stelle zu verrichten beabsichtigt, was ihr jedoch in diesem Jahr nicht möglich ist.
Ich möchte noch erwähnen, dass ich bereits durch die Gunstbezeigung Allâhs den Pflicht-Haddsch durchgeführt habe.
Möge Allâh es euch mit Gutem vergelten!
Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Er Seinen Gesandten sowie dessen Familie und dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Da du ja den Pflicht-Haddsch für dich selbst schon durchgeführt hast, spricht – so Allâh will – nichts dagegen, dass du an Stelle deines verstorbenen Freundes (Allâh erbarme Sich seiner!) den Haddsch verrichtest. Wenn dein Freund den Haddsch für sich trotz Vorhandenseins der Möglichkeit seine Pflicht zu erfüllen nicht durchgeführt hat, dann ist es Pflicht, dass der Haddsch mit Mitteln aus seinem Nachlass vollzogen wird. Wenn du nun den Haddsch für ihn freiwillig von deinem eigenen Vermögen durchführen willst, damit sein Nachlass für seine Ehefrau und seine Kinder bleibt, so ist dies eine gute Tat, die Dank verdient, und es ist dir dafür eine Belohnung von Allâh dem Allmächtigen und Majestätischen zu wünschen. Wenn hingegen die Bedingung der Fähigkeit zu Lebzeiten deines Freundes nicht vorhanden war, dann besteht keine Pflicht, an seiner Stelle den Haddsch durchzuführen, auch wenn der Haddsch an seiner Stelle statthaft ist. Dein Haddsch für dich selbst und diese Situation lassen es geeignet erscheinen, dass du dich sehr um Bittgebete für ihn bemühst.
Und Allâh weiß es am besten.