Rechtsnorm für das Haarschneiden in Form des Kürzens eines Teils des Kopfhaares Fatwâ-Nummer: 166573
- Fatwâ-Datum:3-11-2011
- Bewertung:
Ich befand mich beim Haddsch, und nach Erreichen der ehrwürdigen Haram-Moschee begann ich mit der Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch). Nach dem Beenden meines Laufes zwischen Safâ und Marwa verlor ich meine Gruppe, der ich meine Sachen übergeben hatte, weil ich deren Beschädigung befürchtete.
Ich hatte nun nur noch mein Kopfhaar zu kürzen, wie es uns gesagt wurde, und ich hatte kein Geld bei mir, um zu einem Friseur zu gehen. Da fand ich vor mir jemanden, der in seinen Händen eine Schere hatte, die er einem der Haddschis gab, damit dieser seine Haare schneide. So bat ich den Haddschi, dass er das Kürzen meines Kopfhaares vornehme, was er dann tat.
Allerdings tat er dies nicht an meinem ganzen Kopf, sondern begnügte sich ob der vielen Bitten um die Schere und des riesigen Andrangs mit dem Schneiden einiger Haare an zwei oder drei Stellen. Danach ging ich und machte mir keine Sorgen und keine weiteren Gedanken, dass der gesamte Kopf Pflicht sei. Auch sprach ich mit niemandem über diese Angelegenheit.
Eines Tages – lange nach jener Zeit – kam ich mit Pilgern über dasselbe ins Gespräch, was mit mir geschehen war, und sie machten mich darauf aufmerksam, dass ich einen Fehler begangen hätte. Handelt es sich tatsächlich um einen Fehler? Und wie kann ich ihn wiedergutmachen?
Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Er Seinen Gesandten sowie dessen Familie und dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist für einen Muslim Pflicht, dass er die Rechtsnormen lernt, die im Zusammenhang mit ihm vorgeschriebenen Anbetungshandlungen stehen, damit er sie entsprechend seiner Kenntnisse ausführt. Insofern war der fragende Bruder nachlässig, weil er die Haddsch-Riten nicht gelernt hatte, bevor er sie ausführte. Er soll also Allâh den Erhabenen um Vergebung bitten! Was nun aber die Frage betrifft, nämlich das Haarschneiden in Form des Kürzens eines Teils des Kopfhaares, so gibt es bei diesem Thema Meinungsunterschiede. Die Rechtsschulen der Mâlikiten und Hanbaliten sind der Meinung, dass das Kürzen respektive Abrasieren das gesamte Kopfhaar betrifft. Asch-Schâfi'î sagt, dass das Kürzen von drei Haaren ausreiche, während Abû Hanîfa ein Viertel des Kopfhaares zur Pflicht erklärt.
Auf der Grundlage dessen ist das, was du getan hast, nach der Rechtsschule von Asch- Schâfi'î rechtsgültig. Der Gelehrte Zakarîya Al-Ansarî sagt im Werk Asna Al-Matâlib: „Beim Abrasieren respektive Kürzen reichen drei Haare vom Kopfhaar ob des verwehrten Blutes durch das Haarentfernen und des Genügens für den Gesamtbegriff sowie ob der Worte des Erhabenen: ... geschoren euer Haupt und kurzgeschnitten ... (Sûra 48:27), das heißt Haare von eurem Kopf.“ Demgemäß ist zu hoffen, so Allâh will, dass dein Haddsch und deine Umra angenommen sind und dass dein erwähntes Handeln belohnt wird.
Und Allâh weiß es am besten.