Drei Arten von Auswanderung Fatwâ-Nummer: 16686
- Fatwâ-Datum:5-1-2017
- Bewertung:
Wenn wir in einem Land voller Heuchler leben, sollten wir dieses Land verlassen oder können wir weiterhin mit ihnen zusammenleben?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Heuchelei ist generell negativ. Man muss hierbei zwei Arten unterscheiden:
Mindere Heuchelei, die nicht zum Abfall von der Religion führt. Diese realisiert sich, indem man sich Eigenschaften von Heuchlern wie Lügen, Nichteinhaltung der Verträge und des Versprechens, Verrat usw. aneignet.
Und schwere Heuchelei, die zwangsläufig zum Abfall von der Religion führt und darin besteht, dass man seinen Unglauben verheimlicht und nach außen sich als Muslim gibt. Wir wissen nicht, welche dieser Arten der Fragesteller mit seiner Frage gemeint hat.
Wie dem auch sei, für Menschen gibt es drei Regeln zur Auswanderung:
Manche müssen auswandern, und zwar wenn sie die Religion nicht praktizieren können und zur Auswanderung imstande sind.
Andere brauchen nicht auszuwandern, wenn sie wegen Krankheit, Zwang oder Schwäche, wie es bei Frauen, Kindern und dergleichen der Fall ist, dazu nicht imstande sind.
Für die dritte Gruppe ist die Auswanderung erwünscht, auch wenn man die Religion praktizieren kann, solange man zur Auswanderung imstande ist.
Und Allâh weiß es am besten!