Organspenden ohne Zustimmung der Eltern aus islâmischer Sicht Fatwâ-Nummer: 16814
- Fatwâ-Datum:8-3-2022
- Bewertung:
Ist es erlaubt, ohne Wissen und Zustimmung der Eltern Organe zu spenden? Bitte berücksichtigen Sie, dass sie mir dies auf Grund meines jungen Alters und aus anderen Gründen gewiss verbieten würden!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Der Rat für islâmische Rechtsangelegenheiten der islamischen Weltliga, der im Monat Rabî Al-Âchar 1405 nach der Hidschra in Makka zum Thema Organimplantationen tagte, beschloss, dass die Entfernung eines Organs aus dem Körper eines lebenden Menschen und dessen Implantation in den Körper eines anderen Menschen, der diesen benötigt, um am Leben zu bleiben oder um die Funktionsfähigkeit eines wichtigen Organs wiederherzustellen, erlaubt, legitim und lobenswert ist, sofern dabei folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Die Entfernung des Organs aus dem Körper des Spenders verursacht keinen Schaden, der dessen normales Leben beeinträchtigt. 2. Der Spender spendet das Organ freiwillig und ohne Zwang. 3. Die Organimplantation ist die einzig mögliche medizinische Methode zur Behandlung des dazu gezwungenen Patienten. 4. Sowohl die Operation zur Organentfernung als auch die Operation zur Organimplantation verlaufen gewöhnlicherweise oder in der Regel erfolgreich. Falls diese Voraussetzungen in deinem Fall erfüllt sind, und du zu den berechtigten Organspendern zählst, also geschlechtsreif und mündig bist, ist es für dich erlaubt und rechtmäßig, Organe zu spenden. Falls du jedoch das Pubertätsalter noch nicht erlangt hast, ist eine Spende eines Organs oder eines anderen Körperteils ungültig, da die Spende einer minderjährigen Person (die das Pubertätsalter noch nicht erlangt hat) so ist, als wäre sie keine Spende. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass es – auch für Erwachsene – nicht erlaubt ist, Organe zu spenden, wenn die Eltern dies nicht möchten. Denn das Spenden ist nicht verpflichtend, der Gehorsam gegenüber den Eltern hingegen ist verpflichtend, solange sie nicht etwas verlangen, was islâmischen Bestimmungen widerspricht. Es ist nicht einmal erlaubt, ohne deren Zustimmung um Allâhs willen in den Kampf zu ziehen, sofern dieser eine Kollektivpflicht darstellt. Dies gilt aufgrund des Kummers und der Sorgen, die sie sich um ihren Sohn machen würden. Nicht weniger Kummer und Sorgen hätten sie, wenn er seine Organe spendet. Und Allâh weiß es am besten!