Der Mehrbetrag, den der Verkäufer beim Ratenverkauf nimmt, ist nicht festgelegt
Fatwâ-Nummer: 16860

  • Fatwâ-Datum:24-12-2014
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Frage

As-Salâm alaikum wa Rahmatullah wa Barakâtuh!
Möge Allâh Sie für Ihre große Mühe mit dem Besten belohnen!
Meine Frage lautet: Sind der Kauf und Verkauf auf Raten erlaubt?
Die Rate übersteigt nämlich den Kaufpreis im Gegensatz zum Barpreis. Gibt es spezielle Bedingungen für den Ratenkauf, wie die Art der Ware, den Ratenbetrag, den Mehrbetrag oder die Dauer der Ratenzahlung?
Bitte erklären Sie es mir ausführlich, möge Allâh Sie segnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Der Verkauf auf Raten ist erlaubt. Es ist der Verkauf einer bekannten Ware zu einem bekannten Preis auf eine bekannte Zeit. Der Käufer zahlt monatlich oder jährlich einen Teil des festgelegten Preises, je nachdem, was er und der Verkäufer im Vertrag vereinbart haben.

 

Der Mehrbetrag, den der Verkäufer für den Ratenverkauf aufgrund der Zeitspanne nimmt, ist nicht begrenzt. Er kann bei jedem Geschäft den entsprechenden Mehrbetrag festlegen, je nachdem, wie lang oder kurz die Vertragsdauer ist. Bedingung ist, dass dieser Mehrbetrag im Vertrag festgelegt ist und man sich zuvor darüber geeinigt hat.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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