Die Gültigkeit der Zustimmung der Erben zum Testament Fatwâ-Nummer: 16881
- Fatwâ-Datum:24-12-2014
- Bewertung:
Müssen die Erben dem Testament vor dem Tod oder danach zustimmen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Testament ist durch den Qurân, die Sunna und den Konsens der Gelehrten erlaubt. Allâh, der Erhabene, sagt: „(Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld.“ (Sûra 4:12)
In den beiden Sahîh-Werken ist von Sa‘d ibn Abû Waqqâs überliefert, dass er sagte: „Ich sagte: O Gesandter Allâhs, ich besitze viel Geld und ich beerbe nur eine Tochter. Soll ich zwei Drittel meines Geldes spenden? Er entgegnete: Nein. Ich fragte: Soll ich die Hälfte spenden? Er entgegnete: Nein. Ich fragte: Soll ich ein Drittel spenden? Er entgegnete: Ein Drittel. Und das Drittel ist viel. Deine Erben reich zurückzulassen ist besser für dich als sie arm zurückzulassen, wenn sie dann von den Menschen versorgt werden.“
Die Zustimmung der Erben zum Vermächtnis ist nicht notwendig, weder vor noch nach dem Tod, solange das Vermächtnis ein Drittel des Vermögens oder weniger einschließt.
Dies wird durch einen anderen Hadîth vom Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) deutlich: „Allâh, der Erhabene, hat euch erlaubt, ein Drittel eures Vermögens bei eurem Tod zu spenden, damit eure Taten mehr werden.“ Und in einer anderen Überlieferung: „...eure Belohnung….“ Ibn Hadschar sagte: „Der Hadîth ist schwach. Es gibt aber Überlieferungswege, die sich gegenseitig stärken.“
Wenn das Testament ein Drittel übersteigt, bedarf das, was das Drittel übersteigt, der Erlaubnis der Erben.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Erben, deren Erlaubnis zählt, die erwachsenen reifen Erben sind. Die Rechte der Erben, die nicht erwachsen und nicht reif sind, dürfen nicht zu ihrem Nachteil beschnitten werden. Wenn sie zustimmen, ist ihre Zustimmung nicht gültig.
Und Allâh weiß es am besten!