Werden die (schlechten) Taten am Jüngsten Tag gezeigt, auch wenn man sie bereut hat? Fatwâ-Nummer: 16989
- Fatwâ-Datum:15-10-2018
- Bewertung:
Werden die Taten (eines Menschen) von Allâh dem Erhabenen am Jüngsten Tag offen gelegt, auch wenn Allâh der Erhabene diese Taten vergeben hat?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
1. Die Taten werden Allâh dem Erhabenen jeden Tag und jede Nacht vorgeführt und somit auch montags und donnerstags. Das ist authentisch überliefert, denn Muslim überlieferte von Abû Mûsâ , dass dieser berichtete: "Einmal stand der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in unserer Mitte und sprach über fünf Dinge. Er sagte: Allâh der Hocherhabene schläft nicht und ist erhaben über den Schlaf. Er senkt die Waage und hebt sie wieder [ein Beweis dafür, dass es sowohl gute als auch schlechte Taten gibt]. Die Taten der Nacht werden vor denen des Tages zu Ihm erhoben und die Taten des Tages werden vor denen der Nacht zu Ihm erhoben. Seine Hülle ist das Licht, und wenn Er sie wegnähme, würde der Glanz Seines Antlitzes all Seine Geschöpfe verbrennen, die es zu sehen bekommen."
Muslim überlieferte auch, dass Abû Huraira berichtete, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: "Die Tore des Paradieses werden am Montag und am Donnerstag geöffnet, da wird jedem anbetend Dienenden, der Allâh nichts beigesellt, vergeben, außer einem, der Groll gegen seinen Bruder (im Islâm) hegt. Es wird gerufen: Gewährt diesen beiden Aufschub, bis sie sich versöhnen! Gewährt diesen beiden Aufschub, bis sie sich versöhnen! Gewährt diesen beiden Aufschub, bis sie sich versöhnen!"
Der erste Hadîth zeigt, dass die Taten zu Allâh erhoben werden, und das könnte auch die Vergebung enthaltener Sünden und die Annahme der guten Taten umfassen. Möglich wäre auch, dass beides - die Vergebung schlechter und die Annahme guter Taten - bis zum Jüngsten Tag aufgeschoben werden. Der zweite Hadîth zeigt klar und deutlich, dass gute Taten belohnt und schlechte unter der erwähnten Bedingung vergeben werden.
Allâh der Erhabene zeigt am Jüngsten Tag dem Gläubigen dessen Taten und dann vergibt er sie ihm. Dazu überlieferte Al-Buchârî, dass Ibn Umar (möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein) berichtete, dass er den Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Der den Glauben Verinnerlichende wird von seinem Herrn in Seine Nähe gebracht“ - Hischâm formulierte: „Der den Glauben Verinnerlichende kommt seinem Herrn nahe.“ -, bis Er Seinen Schutz über ihn legt und dann lässt Er ihn dessen Sünden eingestehen, indem Er ihn fragt: Kennst du die Sünde Soundso? Da erwidert er: Ja, mein Herr, ja, mein Herr! Da sagt Er: Ich habe sie dir im Diesseits verdeckt und vergebe sie dir heute. Dann wird die Tafel seiner guten Tafel zusammengeklappt. Den anderen oder den Nicht-Muslimen wird jedoch vor aller Öffentlichkeit zugerufen: Das sind diejenigen, die gegen ihren Herrn gelogen haben! Aber wahrhaftig! Allâhs Fluch (kommt) über die Ungerechten.“
So wird uns klar, dass alle Taten am Tag der Auferstehung vorgeführt werden, und das ist die letzte Vorführung. Die Vorführung davor ist eine besondere Vorführung, die von den Engeln vollzogen wird, die dadurch Allâh dem Erhabenen gehorchen. Al-Munâwî sagte: „Al-Baihaqî sagte: Wahrscheinlich ist die Beauftragung der Engel mit dem Aufschreiben der Taten der Menschen eine Art rituelle Handlung. Die Weisheit für diese Vorführung (der Taten durch die Engel) liegt darin, dass sie (die Engel) zu dieser Arbeit nicht verpflichtet sind. Und vielleicht zeigt Allâh ihnen dann, was Er mit denjenigen tun wird, deren Taten Ihm vorgeführt wurden.“
2. Die meisten Muslime werden von Unachtsamkeit befallen, denn der Mensch ist vergesslich und auch fehlbar, wie dies in folgendem authentischen Hadîth steht: "Jeder Sohn Adams begeht Fehler, und die besten aller Fehler Begehenden sind die Reumütigen." (Überliefert von Ahmad und At-Tirmidhî.) Da Fehler und Sünden etwas Menschliches sind, ist die Reue eine Pflicht für jeden Menschen, da Allah der Erhabene sagt: "Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!" (Sûra 24:31).
Du sollst auch wissen, dass die Trauer und Reue, die dich wegen der Sünden befallen, ebenfalls zu der von Allâh angewiesenen Buße gehören, da der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Reue ist Buße.“ Überliefert von Al-Hâkim und Ahmad nach einer Aussage von Ibn Mas'ûd . Im Werk Schu'ab Al-Imân von Al-Baihaqî ist auch über Âischa überliefert, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Falls du eine Sünde begangen hast, dann bitte Allâh um Vergebung, denn zur Reue von den Sünden gehören das Bereuen und das Bitten um Vergebung!“
Und Allâh weiß es am besten!