Rechtsnorm für Verrichten des Totengebets in der Moschee Fatwâ-Nummer: 17049
- Fatwâ-Datum:23-4-2013
- Bewertung:
Warum wird das Totengebet nicht in der Moschee verrichtet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Verrichten des Totengebets in der Moschee ist eine umstrittene Frage unter den Gelehrten. Einige haben es als erlaubt ohne irgendeine Verwerflichkeit erklärt. Andere meinen, dass es verwerflich ist. Asch-Schâfiî, Ahmad und Ishâq vertreten die Meinung, dass das Verrichten des Totengebetes ohne Verwerflichkeit erlaubt ist, und beziehen sich auf den Hadîth, den unter Anderen Muslim nach einer Aussage von Âischa überlieferte, dass sie anordnete, mit dem Leichenzug von Sa‘d ibn Abû Waqqâs an der Moschee vorbeizukommen, und das Totengebet in der Moschee zu verrichten. Als die Leute ihr widersprachen, sagte sie: „Wie schnell vergessen die Leute! Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken verrichtete das Totengebet für Suhaîl ibn Baidâ nur in der Moschee.“
Nach Abû Hanîfa und der bekannten Meinung Mâliks ist das Verrichten des Totengebets in der Moschee verwerflich. Sie beziehen sich auf die Überlieferung von Abû Dâwûd, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer das Totengebet in der Moschee verrichtet, der wird dafür nicht belohnt.“ Aber die früheren Gelehrten haben gewisse Vorbehalte gegen diesen Hadîth, wie zum Beispiel Folgendes:
1. Der Hadîth ist schwach. Das sagte Imâm Ahmad ibn Hanbal .
2. In den bekannten überlieferten Exemplaren des Sunan von Abû Dâwûd steht „alaihi (gegen den nichts einzuwenden ist)“ und nicht „lahu (der dafür nicht belohnt wird)“.
3. Mit der überlieferten Aussage „der dafür nicht belohnt wird“ kann gemeint sein, dass derjenige, der nur das Totengebet in der Moschee verrichtet und ohne Teilnahme am Beerdigungszug zurückkehrt, geringer belohnt wird. Das bedeutet, dass dieser eine große Belohung verpasst hat, die diejenigen bekommen haben, die am Leichenzug und an der Beerdigung teilgenommen haben.
Schließlich können wir sagen: Die überwiegend richtige Meinung der Gelehrten ist die Erlaubtheit des Verrichtens des Totengebets in der Moschee, wie der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken es gemacht hat, und auf Grund dessen, dass die gegensätzliche Meinung nicht richtig ist.
Und Allâh weiß es am besten!