Man kann davon ausgehen, dass ein zu Unrecht Getöteter bei Allâh als Märtyrer gilt
Fatwâ-Nummer: 173509

  • Fatwâ-Datum:3-7-2014
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Frage

Ich
stritt mich mit meinem Freund, ob man einen zu Unrecht Getöteten als Märtyrer
bezeichnen darf. Er sagte zu mir, dass man die Märtyrerstellung für ihn
erhofft, da er zu Unrecht und aus dem Hinterhalt getötet wurde, und zwar gemäß
dem Hadîth: „Und wer
bei der Verteidigung seines Lebens (seines Blutes) stirbt, ist ein Märtyrer.“ Ist das richtig? Wie kann man diesen Hadîth im
aktuellen Kontext verstehen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Man kann davon ausgehen, dass der zu Unrecht getötete Muslim im Jenseits zu den Märtyrern gehört und dass er die Belohnung des Märtyrertodes erhielt, weil er zu Unrecht getötet wurde. Umar sagte in einem Bittgebet: „O Allâh, ich bitte dich um den Märtyrertod auf Deinem Weg und dass ich in der Stadt Deines Gesandten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sterbe.“ Ibn Abdulbarr sagte: „Dieser Hadîth beweist, dass der zu Unrecht Getötete zu den Märtyrern gehört, egal ob er im Krieg stirbt oder nicht und ob er im Feindesland stirbt oder nicht.“

 

Es ist ebenso authentisch überliefert, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Umar und Uthmân als Märtyrer bezeichnete. Und beide (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) wurden zu Unrecht getötet. Dazu sagte Al-Munâwi: „Die Sünden des zu Unrecht Getöteten werden ihm vergeben, weil er ermordet wurde, und zwar gemäß der von Ibn Hibbân und Anderen als authentisch eingestuften Überlieferung: Das Schwert tilgt die Sünden. Und von Ibn Mas‘ûd wurde berichtet, dass er sagte: Ermordet zu werden tilgt alles (alle Sünden). Überliefert von At-Tabarânî, der ebenfalls von Al-Hasan ibn Alî Ähnliches berichtete. Al-Bazzâr überlieferte von Âischa, dass sie vom Propheten berichtete: Wer ermordet wurde, dessen Tod lässt keine Sünde aus, die er nicht tilgt. Wäre er nicht ermordet worden, wären viele Sünden nicht vergeben worden.“

 

Dieses Urteil gilt für den zu Unrecht Getöteten im Allgemeinen, für eine bestimmte Person kann man aber nur hoffen, dass sie diese versprochene Belohnung von Allâh erhielt, ohne wirklich sicher zu sein, dass diese Person ein Märtyrer ist. Denn wir können keine bestimmte Person als Paradies- oder Höllenbewohner bezeichnen. Das darf man nur bei den Personen, die durch die Offenbarung so bezeichnet wurden.

 

Und Allâh weiß es am besten!