Feriendörfer ohne Geschlechtertrennung… eine Schande
Fatwâ-Nummer: 17860

  • Fatwâ-Datum:21-3-2019
  • Bewertung:

Frage

Wie ist das Verbringen der Flitterwochen zu beurteilen? Und wie ist es zu beurteilen, sie in den Feriendörfern ohne Geschlechtertrennung zu verbringen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Es spricht nichts dagegen, die sogenannten Flitterwochen zu verbringen, solange die beiden Ehepartner dabei die Grenzen Allâhs einhalten. Und zu den Grenzen Allâhs gehört das Verbot der Vermischung von Männern und Frauen in einer Atmosphäre der Nacktheit, Entwürdigung und dem Blick auf die intimen Bereiche, was Frevel verbreitet und zum außerehelichen Geschlechtsverkehr einlädt. Dafür sind die Feriendörfer ohne Geschlechtertrennung bekannt und dies ist dort Realität. An der Tatsache, dass sich ein Muslim an solchen Orten nicht aufhalten darf, besteht kein Zweifel. Denn Allâh der Erhabene gestattet das Zusammenkommen fremder Männer und Frauen nur bei Notlage oder Notwendigkeit und nach den im Qurân und in der Sunna festgelegten Grenzen und Grundlagen. Und dazu gehört, dass das Freilegen der intimen Bereiche verboten ist, wie Allâh der Erhabene sagt: „Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten ...“ (Sûra 24:31).

 

Außerdem gehört dazu, dass der Mann den Blick vom intimen Bereich der Frau abwendet und umgekehrt. Allâh der Erhabene sagt: „Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allâh ist Kundig dessen, was sie machen. Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken ...“ (Sûra 24:30-31).

In einem authentischen Hadîth ist überliefert: „Der Mann darf nicht auf den intimen Bereich des Mannes blicken. Und die Frau darf nicht auf den intimen Bereich der Frau blicken.“ (Überliefert von Muslim.)

 

Weiterhin gehören dazu die Worte Allâhs: „Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit.“ (Sûra 33:33).

 

Was in diesen Feriendörfern geschieht, ist zweifelsohne schlimmer als das Zur-Schau-Stellen der Frauen in der vorislâmischen Zeit. Das Wort Darstellen reicht nicht mehr aus, um zu beschreiben, was geschieht. Passender ist es, dies hier mit Nacktheit zu beschreiben. Wie kann es dem Muslim und der Muslimin erlaubt sein, sich an solchen Orten aufzuhalten und der Gnade Allâhs ihnen gegenüber durch die Heirat mit einer solchen Tat zu begegnen?

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs