Ungültigkeit der Gebetswaschung: Übereinstimmung und Meinungsverschiedenheiten
Fatwâ-Nummer: 1795

  • Fatwâ-Datum:30-9-2024
  • Bewertung:

Frage

Brechen Essen und Trinken die Gebetswaschung (Wudû)? Welche Handlungen brechen sonst den Wudû?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Essen und Trinken brechen nicht den Wudû, mit Ausnahme des Verzehrs von Kamelfleisch. Die wudûbrechenden Handlungen sind auf acht Dinge beschränkt und werden davon abgeleitet. Bei einigen davon herrscht Übereinstimmung und andere sind umstritten. Diese sind:

1) Wenn etwas aus den beiden Körperöffnungen der Ausscheidung austritt, egal ob wenig oder viel, ob etwas Reines oder Unreines. Denn der Allmächtige sagt: „... oder jemand von euch von der Toilette kommt“ (Sûra 4:43). Auch sagte der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „... er soll sich nicht (vom Gebet) abwenden, bis er etwas hört oder einen Geruch verspürt.“ (Al-Buchârî, Muslim).

2) Starkes Fließen von Blut, Eiter oder starkes Erbrechen. So sehen es die Hanafiten und Hanbaliten, weil von Imâm Ahmad und At-Tirmidhî berichtet wird, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer erbricht, Nasenbluten hat, wer aufstößt (und dem dabei eine geringe Flüssigkeit hochkommt) und wem Vorflüssigkeit (Madhî) austritt, der soll die Gebetswaschung vornehmen“ (Ibn Mâdscha).

Wegen der Schwäche des Hadîth ist es jedoch vorzuziehen, die erwähnten Handlungen nicht als wudûbrechend anzusehen.

3) Unzurechnungsfähigkeit durch Geisteskrankheit oder Beeinträchtigung des Verstandes durch Trunkenheit, Ohnmacht oder Schlaf aufgrund des Prophetenworts: „Das Auge ist das (verhindernde) Band des Gesäßes (d. h. man verliert sein Wudu nur im Tiefschlaf; AdÜ). Wer geschlafen hat, soll die Waschung vollziehen“ (Ahmad und Ibn Mâdscha mit guter Überlieferungskette). Solange man im Sitzen oder Stehen nur leicht geschlafen hat (nach allgemeinem Verständnis), wird der Wudû nicht gebrochen aufgrund der Überlieferung von Anas: „Die Gefährten des Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegten zu schlafen und dann zu beten, ohne die Waschung vorzunehmen“ (Muslim). Gemeint ist hier, dass sie im Sitzen einnickten, während sie auf das Gebet warteten, wie es aus einigen Überlieferungen dieses Hadîths hervorgeht.

4) Das Berühren des Geschlechtsteils oder des Anus mit der Hand (ohne, dass etwas dazwischen trennt), weil der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer sein Geschlechtsteil berührt, soll die Waschung vollziehen“ (Ahmad, An-Nasâî, Ibn Mâdscha).

5) Wenn ein Mann die Haut einer Frau (oder sie seine Haut) mit Lust berührt: „...oder ihr Frauen berührt habt“ (Sûra 4:43).

Die klarere Auffassung ist es, dass hierbei der Wudû nicht gebrochen wird und dass das erwähnte Berühren eine Anspielung auf die geschlechtliche Beziehung ist.

6) Essen von Kamelfleisch nach dem Hadîth von Dschâbir ibn Samura (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), wo jemand den Gesandten Allâhs fragte (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Soll ich Wudû machen, wenn ich Schafsfleisch gegessen habe?“ Er sagte: „Wenn du willst, verrichte Wudû. Wenn du nicht willst, dann verrichte kein Wudû.“ Dann sagte der Mann: „Soll ich Wudû machen, wenn ich Kamelfleisch gegessen habe?“ Er sagte: „Ja, mach Wudû (nach dem Essen) von Kamelfleisch“ (Muslim).

7) Totenwaschung: Ibn Umar und Ibn Abbâs pflegten dem Totenwäscher aufzutragen, (im Anschluss) Wudû vorzunehmen. Abû Huraira sagte: „Man hat zumindest Wudû vorzunehmen.“

8) Abtrünnigkeit vom Islâm: „Wenn du (Allâh andere) beigesellst, wird dein Werk ganz gewiss hinfällig, und du gehörst ganz gewiss zu den Verlierern“ (Sûra 39:65).

 

Und Allâh weiß es am besten!

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