Geld zu zahlen, um an eine Fahrerlaubnis zu gelangen, ist aus verschiedenen Gründen verboten Fatwâ-Nummer: 18289
- Fatwâ-Datum:30-12-2014
- Bewertung:
Wie ist derjenige zu beurteilen, der einen Geldbetrag für eine Fahrerlaubnis bezahlt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Man darf niemandem eine Fahrerlaubnis erteilen, der nicht fahren kann, selbst ohne Geldzuwendung. Wenn jener dafür Geld bezahlt, ist die Sünde noch größer, weil man sich damit der Bestechung strafbar macht. Bestechung bedeutet, Geld zu zahlen, um ein Unrecht zu Recht zu machen oder ein Recht zu Unrecht. Und dieses Geld wird dafür gezahlt, um Unrecht zu Recht zu machen.
Jemandem eine Fahrerlaubnis zu erteilen, der nicht fahren kann, ist deshalb verboten, weil es ihn möglicherweise dazu ermutigt, mitten unter Menschen zu fahren, was Gefahr für Leib und Leben bedeutet. Zusammenfassend ist die befragte Sache aus drei Gründen verboten:
Die Fahrerlaubnis ermutigt ihn dazu, ohne Kenntnis unter Menschen zu fahren, was eine Gefahr für Leib und Leben ist. Man bescheinigt ihm etwas, was nicht stimmt. Dies ist verboten. Es ist ein Vertrauensbruch, den der Verantwortliche für die Erteilung der Fahrerlaubnis begeht. Das Geld, das der Verantwortliche für die gefälschte Fahrerlaubnis entgegennimmt, unterliegt der Bestechung. Und der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verfluchte in einem Hadîth den Bestechenden und den Bestochenen. Dieser Hadith wurde von At-Tirmidhî überliefert, der ihn als hasan sahîh ‚gut bis authentisch‘ einstufte.
Und Allâh weiß es am besten!