Verbotenes Heben der Hände beim Gebet Fatwâ-Nummer: 19257
- Fatwâ-Datum:28-2-2017
- Bewertung:
Von Anas ibn Mâlik wurde berichtet, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Als sähe ich Leute, die nach mir kommen und ihre Hände wie die Schwänze der störrischen Pferde im Gebet heben.“
Ist das Heben der Hände beim Takbîr (die Worte „Allâhu Akbar") verboten? Macht das Heben nach dem Takbîr das Gebet ungültig? Oder ist das Heben der Hände nach dem Takbîr eine Neuerung in der Religion, die aber das Gebet nicht ungültig macht?
Antworten Sie mir bitte ausführlich, möge Allâh Sich unser und Ihrer erbarmen!
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Aus den bekannten Überlieferungen dieses Hadîthes geht hervor, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) diese Worte an seine Gefährten richtete, wie es im von Muslim, Ahmad, den Sunna-Werken und Anderen überlieferten Hadîth von Dschâbir ibn Samura steht, dass dieser sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) kam zu uns und fragte: Warum sehe ich euch eure Hände so heben wie die Schwänze von störrischen Pferden? Seid ruhig im Gebet!“
Weitere Überlieferungen dieses Hadîthes machen die Situation deutlich, für die der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) das Heben der Hände verbot, denn im Sahih-Werk von Muslim und auch bei Anderen steht der Hadîth von Dschâbir ibn Samura, in dem er sagte: „Wenn wir mit dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) das Gebet verrichteten, pflegten wir As-Salâmu alaikum wa Rahmatu-llâh, As-Salâmu alaikum wa Rahmatu-llâh [Friede sei mit euch und die Barmherzigkeit Allâhs] zu sagen.“ Und er [Dschâbir] zeigte mit seiner Hand in beide Richtungen. Da sagte der Gesandte Allahs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Warum bewegt ihr eure Hände wie die Schwänze von störrischen Pferden, wo es euch doch genügte, eure Hände auf eure Oberschenkel zu legen und euren Brüdern zur rechten und zur linken Seite den Salâm-Gruß zu geben?“
Diese Überlieferung zeigt, dass sie ihre Hände beim Taslîm (Gruß am Ende des rituellen Gebets) zu heben pflegten und dass er ihnen dies untersagte.
Es ist aber eine starke Sunna, die Hände beim Eröffnungs-Takbîr, vor der Verbeugung und nach dem Sich-Erheben von der Verbeugung zu heben. Denn Muslim überlieferte in seinem Sahih-Werk den Hadîth von Ibn Umar , in dem dieser sagte: „Wenn sich der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zum Gebet aufrichtete, pflegte er seine beiden Hände zu erheben, bis sie in Höhe seiner beiden Schultern waren. Genauso tat er es auch, wenn er sich verbeugen wollte, und er tat wiederum dasselbe, wenn er sein Haupt von der Verbeugung erhoben hatte. Wenn er aber sein Haupt von der Niederwerfung erhoben hatte, tat er dies nicht.“
Und Allâh weiß es am besten!